Vortrag
Dr. Maximilian Arbesser beim
Wien, 17. November 2005
Seminar ÖPWZ
Betriebliche Altersvorsorge – Pensionskassen die richtige Lösung?
Die betriebliche Altersvorsorge: Versprochen ist noch nicht gehalten
Die folgenden Ausführungen bauen auf den Erfahrungen eines von der Entwicklung
der Pensionskassenpensionen direkt Betroffenen auf, der seit fast drei Jahren u.
a. Sprecher der ARGE von PKB der ehemaligen Creditanstalt ist und seit Beginn
dieses Jahres im Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PeKaBe)
mitarbeitet. Sie spiegeln auch die Meinung der im Schutzverband vertretenen PKB
wider. Das heutige Seminar betrachten wir als eine ganz wichtige Börse für die
Präsentation von Standpunkten und den Austausch von Erfahrungen.
Ursprüngliche Erwartungen der Pensionskassenberechtigten:
Pensionskassenberechtigte sind keine einheitliche Gruppe. Die Bedingungen der
einzelnen Pensionsregelungen differieren u. a. nach Einstiegsdatum, Parametern,
Leistungs- oder Beitragsorientierung und Struktur der Deckungsrückstellungen.
Für alle PKB gilt, dass sie von ihren Arbeitgebern auf der Basis des PKG aus dem
Jahr 1990 Zusagen auf betriebliche Altersvorsorge erhalten haben.
Dabei ist wohl für die überwiegende Zahl der PKB davon auszugehen, dass sie im
Vertrauen auf die vertragliche und gesetzliche Basis erwarteten, mit dem Umstieg
in die PK-Lösung Anspruch auf eine im Voraus bestimmte Pensionshöhe zu haben,
und dass sie ab Pensionsanfall damit rechneten, diese Erstpension in den
Folgejahren mit durchschnittlichen 2 % valorisiert zu erhalten. Anderenfalls
wäre ja auch tatsächlich eine zielführende persönliche Haushaltsplanung, insb.
für die schweren Jahre des späteren Alters nicht möglich.
Ausgangslage 2005:
Die Realität 2005 sieht für die LB unter den PKB ernüchternd aus. Die Mehrzahl
der Leistungsempfänger findet zum Monatsbeginn gegenüber den ursprünglichen
Zusagen mehr oder weniger gekürzte Pensionen vor. Unter den uns bekannten
Neupensionen gibt es bereits Verluste von bis zu 27 % gegenüber dem ursprünglich
zugesagten Soll. Wir haben keine komplette Marktübersicht - diese nur schwer
ermittelbare, globale Übersicht ist auch im Pensionskassenbereich nicht
vorhanden - sondern sind auf Meldungen unserer Mitglieder angewiesen.
Aber nicht minder betroffen sind die AWB. Ihr Deckungskapital ist in den
schlechten Jahren 2000 bis 2002 ebenso geschrumpft, und wird seither nur in Höhe
der erreichten Rechnungszinsen weiterdotiert, der allfällige Mehrertrag geht in
die Schwankungsrückstellung (SR).
Grafik 1 beleuchtet die Fehlentwicklung in der gesamten
Pensionskassenlandschaft. Die Soll-Ist-Lücke in VRGen mit 7,5 % rÜ beträgt 2005
24,5 %. Es wird einzelne VRGen geben, die auf Grund professionellen Verhaltens
besser als der Schnitt performt haben. Bei älteren Vermögensmassen wird
vielleicht eine höhere SR mitgeholfen haben, Verluste abzufedern. Zudem gab es
doch in einzelnen VRGen Maßnahmen der Arbeitgeberseite, Verluste partiell zu
kompensieren. Ebenso aber gibt es VRGen, und jene der BACA-Gruppe sind dafür ein
eindrückliches Beispiel, die noch schlechter als der Branchenschnitt
abgeschnitten haben.
Vor allem das Kapital, das anlässlich der Zielübertragungen der Jahre 1998 bis
2000 Pensionskassen anvertraut worden ist, und das war einschließlich der
laufenden Beiträge das Eineinhalbfache aller Übertragungen bis Ende 1997 (4,3
Mrd. € gegen 2,8 Mrd. €), wurde vom Aktien-Crash 2000 bis 2002 voll getroffen.
Statt der für diese drei Jahre zur vollen Einhaltung der Pensionszusagen
erforderlichen Erträge von kumuliert 22 bis 24 % auf die Deckungsrückstellungen
gab es auf Grund einer meist unbeweglichen Anlagestrategie nicht nur keinen
Ertrag, sondern tatsächlich hohe Verluste. Auf Grund des niedrigen Ertrags aus
den Rentenportefeuilles, eine Folge der seit 1998 historisch tiefen
Anleihezinsen, konnte inzwischen auch die zuletzt sehr gute Lage an den
Aktienbörsen nicht zu einem wenigstens ansatzweisen Aufholen der massiven
Verluste genützt werden. Als höchstes der Gefühle wurde im Schnitt der Jahre
2003 bis 2005 der erforderliche rechnungsmäßige Überschuss (rÜ) eben erreicht,
von dem aber bekanntlich noch verschiedene Aufwandpositionen abgezogen werden.
Erträge über Rechnungszins flossen im Wesentlichen in den Wiederaufbau von
Schwankungsrückstellungen, in Verwaltungsaufwand oder in die Kompensation
negativer technischer Ergebnisse. Im Einzelfall sehen wir hier übrigens einen
Widerspruch zu den Bestimmungen des § 24a (2) PKG, der eine Dotierung der SR
erst ab Überschreiten des rÜ vorsieht.
Die Situation der Pensionskassenberechtigten generell:
Es fragt sich nun, warum sich nicht längst eine breite Front der Enttäuschten
gebildet hat und sich lauthals bemerkbar macht.
Unser Erklärungsversuch, der auf vielfachen Erfahrungen in der Praxis aufbaut:
Pensionskassenberechtigte durchschauen die Lage nicht hinreichend. Dazu ist der
AWB - bestärkt von den Informationen der PKen - noch guter Hoffnung, der LB hat
meist keine genaue Vorstellung von der Höhe der ihm tatsächlich zustehenden
Betriebspension, verfügt oft nicht einmal mehr über die ursprünglichen
Vertragsgrundlagen. Klar ersichtlich aber ist, dass der Leistungsberechtigte von
niemandem vertreten ist und keine Informations-Infrastruktur hat, dass keine
versierten Vertrauensleute existieren, an die er sich wenden könnte. Er ist
daher nur in den allerseltensten Fällen imstande, seine Ansprüche zu
quantifizieren und sie zu formulieren. Mit der zunehmenden Entfernung aus seiner
Aktivzeit wächst leider
auch eine gewisse Hilflosigkeit, sie entwickelt sich nach mehrfachen
Enttäuschungen oft weiter in Resignation.
Zudem ist die öffentliche Diskussion von den demografisch und budgetär bedingten
Kürzungsnotwendigkeiten in den ASVG- und übrigen staatlichen Pensionen bestimmt
und - berechtigt oder nicht - die Beschwerden der „privilegierten“
Zusatzpensionsempfänger, der „happy few“, stoßen nur auf sehr geringes bis
negatives Medienecho. Der PKB mit seiner Zuschusspension ist sowohl in den Augen
der Öffentlichkeit als auch häufig in der eigenen Wahrnehmung kein echter
Notfall, seine Verluste sind bisher politisch kaum artikulierbar gewesen und
auch nicht artikuliert worden.
Dabei wird nicht beachtet, dass rechnerisch die durchschnittliche
Pensionskassenpension nur bei rund 500 € monatlich liegt. Die Pensionshöhen sind
breit gestreut, die weit überwiegende Zahl der Betriebspensionisten erhält aber
nur sehr bescheidene Zuschusspensionen deutlich unter dem eben angegebenen
Durchschnittswert von 500 €. Es handelt sich also in der Mehrzahl keinesfalls um
überprivilegierte Menschen. Und die nun eintretenden Kürzungen können in vielen
Fällen darüber entscheiden, ob es im laufenden Jahr in der Familie z. B. einen
Erholungsurlaub gibt oder nicht.
Der Anwartschaftsberechtigte, der noch über alle betrieblichen, kollegialen und
überbetrieblichen Unterstützungsmittel verfügen könnte, an erster Stelle den
Informationskanal Betriebsrat, ist hingegen in aller Regel um seine Karriere
bemüht, steckt voll in seiner Tagesarbeit und ist, wie wir 100-fach feststellen
konnten, de facto an Pensionsüberlegungen nicht interessiert. Und selbst falls
er interessiert sein sollte, so will er in erster Linie sein Verhältnis mit dem
Arbeitgeber friktionsfrei halten und ist erfahrungsgemäß kaum in der Lage, sich
hinreichend, zielführend und objektiv zu informieren. Und nota bene, die
Pensionskassenmaterie ist nun wirklich keine leichte Kost, sie ist sehr komplex
und lässt sich nicht nur so nebenbei, quasi over coffee in der Mittagspause,
abhandeln.
Somit haben Pensionskassen tatsächlich leichtes bis freies Spiel und können mit
einer aus ihrer Sicht verständlichen, im Ergebnis und für den einzelnen PKB
jedoch meist nicht gültigen Darstellung der Öffentlichkeit ein heiles Bild der
Lage der Zweiten Säule präsentieren. Und wir werden mehrfach im Jahr Zeugen
dieses Vorgehens, wenn die Lage der Pensionskassen im Quartals- oder im
Vorjahrsvergleich oder besonders gerne in einem 15-Jahre-Rückblick rosig
dargestellt wird, was ja für die gewählten Perioden stimmt, wogegen die
effektiven Kapital- und Pensionsverluste von 25 % und mehr für einen großen Teil
der PKB völlig unter den Teppich gekehrt werden.
Dazu kommt, dass in der öffentlichen Diskussion in irreführender Weise mit den
Performancedaten gespielt wird und diese immer wieder mit den
Valorisierungs-Prozentsätzen der ASVG-Pensionen verglichen werden. In diesem
Sinne hat sich vor zwei Jahren ein für die Pensionskassen zuständiger
Staatssekretär vor der Presse als Experte geoutet, als er verkündete, dass die
Pensionskassen seit ihrer Gründung fast 7 % Performance jährlich erzielt hätten,
wogegen es bei den staatlichen Pensionen nur ein bis zwei Prozent gewesen seien
(nachzulesen in allen damaligen Tageszeitungen und unter APA 0375 5 WI 0597 II
vom 13. Juni 2003).
Und niemand im Lande wehrte sich gegen diesen Unsinn! Wie soll nun „Otto
Normalverbraucher“ in diesem komplizierten Feld den Durchblick wahren??
Und ein nicht unbekannter Anwalt konnte in einem „Die Presse“-Artikel die PKB
mit ihrer Sorge angesichts der Minderperformance der VRGen und der folgenden
Pensions-kürzungen als „typische Vertreter einer Vollkasko-Mentalität“
verunglimpfen.
Betriebsräte, die Betriebsvereinbarungen mit den Unternehmen abgeschlossen
haben, waren in dieser komplexen Materie wohl in der Regel unzureichend
informiert oder unter Druck und - wie die Ergebnisse zeigen - wurden sie beim
Aushandeln der Bedingungen, insb. der Parameter, von der Gegenseite über den
Tisch gezogen. Sie haben damit leider sehr oft attraktive Altersvorsorgen aus
der Hand gegeben. Dies gilt besonders für die vielen Pensionsvereinbarungen, die
von Leistungsorientierung auf Beitragsorientierung umgestellt wurden, ohne dass
den PKB die volle Risikotragung und deren Konsequenzen bewusst gemacht wurden.
Heute sind die Betriebsräte zwar gesetzeskonform in Entscheidungs- und
Kontrollgremien der PKn vertreten, nach den gemachten Erfahrungen sollte aber
doch die Frage erlaubt sein, ob damit wirklich die notwendige Qualifikation und
die Sachkompetenz sichergestellt sind, um die Interessen der PKB wirksam zu
vertreten.
Betriebe, die ihren Mitarbeitern freiwillig eine Zusatzpension bieten, sind nur
dann professionell an der Gestion durch die Pensionskassen interessiert, wenn
sie leistungsorientierte Betriebspensionen anbieten. Ansonsten, also wenn kein
betriebliches Zuschusserfordernis gegeben ist, gibt es für den
Veranlagungserfolg der Pensionskassen kaum ein Korrektiv. In diesen Fällen muss
der Empfänger der betrieblichen Zuschusspension ja noch dankbar sein, dass er
überhaupt zu dieser privilegierten Minderheit gehört.
PeKaBe’s Ziele:
Ein Schritt zu einer ernster zu nehmenden Vertretung der Interessen der PKB
wurde nun mit der Gründung der Schutzgemeinschaft der Pensionskassenpensionisten
gesetzt. In diesem Verein sind zurzeit ein gutes Dutzend betrieblicher ARGEn und
eine Reihe qualifizierter und betroffener Einzelpersonen organisiert. PeKaBe
vertritt für die ARGEn augenblicklich direkt rund 20.000 LB und AWB. Wir sind
uns aber sicher, dass wir über diese direkten Vertretungsmandate hinaus ein
Sprachrohr für die Mehrheit der PKB des Landes sind und vor allem sein werden.
Wir können den Bedarf auch aus den Anfragen und laufenden Neubeitritten zur
PeKaBe ablesen.
Die Gründung wurde unaufschiebbar, als nach den katastrophalen Ergebnissen 2000
bis 2002 die Größenordnung der Verluste im Deckungskapital und in den Pensionen
offenkundig wurden und sichtbar wurde, dass die PKn über keine ausreichenden
Sicherheiten verfügten.
Die Gründung war aber auch geboten, da es nur in ganz wenigen Fällen zu
konstruktiven Reaktionen der Dienstgeber kam, die Pensionskassen zur
Tagesordnung übergingen und Probleme für die Jahresabschlüsse der PKn über eine
einseitige Anlassgesetzgebung saniert wurden.
Die nun in der Folge aufgezeigten Fragen sind wesentlicher Teil der Forderungen
und Anliegen, die der PeKaBe in seinem Programm hat.
Die effektiven Belastungen und Verluste:
Nochmals zur Ausgangslage 2005: Durch fünf Jahre, beginnend mit 2000, wurde
also im Durchschnitt aller PKn eine Performance von rund 1 ½ % p. a. erreicht
statt der den Kalkulationen zu Grunde liegenden 7 bis 7,5 %. Diese
Zielverfehlung bedeutet ein Minus in den Deckungsrückstellungen von rund einem
Viertel gegenüber dem Soll. Dieses Minus kann aus heutiger Sicht und nach
Meinung wirklicher Fachinstanzen, wie Pagler und das WIFO, nicht mehr aufgeholt
werden, vielmehr sind weitere reale Verluste unvermeidbar.
Als Vertreter der PKB wollen wir schlicht nicht zur Kenntnis nehmen, dass diese
Tatsache nicht viel weitergehende Reaktionen hervorgerufen hat.
Und nun kommt unser Punkt:
Entscheidend trägt zu dieser Unmöglichkeit, die eingetretenen Verluste zu
kompensieren, der Gesetzgeber, das PKG, bei.
Das PKG ist zu Ende der 80er Jahre in einem mit heute nicht vergleichbaren
Umfeld konzipiert worden. Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden haben die in
der Zwischenzeit eingetretenen und großteils vorhersehbaren Veränderungen der
Marktbedingungen vollständig verschlafen oder bei dieser Entwicklung
weggeblickt. Um Jahre zu spät hat die FMA 2003 ihre erste Parameterverordnung
herausgebracht, deren Eckwerte sie noch dazu in der Folge ein zweites Mal nach
unten anpassen musste. Damit hat die FMA zwar publikumswirksam Flagge gezeigt,
diese späte Herabsetzung der höchstzulässigen Ertragsannahmen hilft aber in
keiner Weise gegen die Verluste des letzten Jahrfünfts.
Die eigentlich Betroffenen, die PKB, sind nicht gefragt, haben, wie schon
ausgeführt, keinen Fürsprech und somit keine Chance, ihre substanziellen
Probleme zu Gehör zu bringen. Die Vorbereitung der beiden PKG-Novellen 2003/2005
war ein Lehrbeispiel, in die Begutachtung waren z. B. der
Bundesfeuerwehrverband, das Normungsinstitut und die Zentralstelle
österreichischer Landesjagdverbände eingebunden, die Betroffenen und Eigentümer
des PK-Vermögens, die PKB, aber waren nicht gefragt.
Wo sind aktuelle Ansatzpunkte unserer Kritik?
Erstes Reizwort Schwankungsrückstellung:
Alle VRGen in den Pensionskassen müssen die im PKG verbindlich vorgesehene SR
selbst bilden. Diese Tatsache wurde breitflächig anlässlich des Beitritts in
Pensionskassen und der Übertragungen verschwiegen. Der PKB muss zusehen, wie aus
den Erträgen der Deckungsrückstellungen Mittel in Höhe von 10 bis 25 % dieses -
seines - Deckungsstocks abgezweigt werden, um eine SR für den Ausgleich
künftiger Ertragseinbrüche zu bilden.
Dass die immer wieder zitierte „Glättungs-Funktion“ der SR nur ein optischer
Trick ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass diese SR bei Verwendung in der
Folge gemäß PKG wieder in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von den
Betroffenen aufgebaut werden muss. Man kann diesen Vorgang, dass eine „milde
glättende Gabe“ in die eine Tasche gesteckt wird, in den nächsten Jahren aber
der anderen Tasche des Opfers wieder voll entnommen wird, nobel als
Sysiphos-Effekt weniger nobel aber als Taschenspielertrick bezeichnen.
Es ist dem Gesetzgeber und den Kassen wichtiger, in Zukunft eine um Schwankungen
bereinigte, unveränderte, somit also nicht valorisierte Pension zahlen zu
können, als primär bereits eingetretene Verluste, insbesondere auch bei von
Anfang an verkürzten Pensionen, schrittweise auszugleichen. Auswirkungen dieser
„Zwangsbeglückung“ durch die Dotation der SR macht Grafik 2 anschaulich.
Die Lebensferne der Regelungen des PKG tritt noch gravierender in der Handhabung
der negativen SR zu Tage. Die Konstruktion dieser Rückstellung als
Überziehungskredit muss hier nicht erklärt werden. Ihre weitere Anwendung ist
spät, aber doch, sistiert worden. Doch ist es bezeichnend, dass sich im
Tilgungsprozess die Absurdität ergibt, wonach 2004 und 2005 pensionsberechtigt
Gewordene zur Rückzahlung der Kredite ihrer Kollegen beitragen müssen, ohne dass
sie zuvor in den Genuss der 5 %-Überziehung gekommen sind. Der etwas jüngere
Kollege zahlt dem älteren Kollegen dessen höhere Pension und verkürzt
gleichzeitig in der Höhe der ihm aufgezwungenen Kreditrückzahlungsraten für
Dritte seinen eigenen Ruhegenuss. Hier scheint sogar die grundrechtliche
Gleichbehandlung verletzt.
Das PKG hat mit der SR ein Sandkastenmodell konstruiert, das im heutigen
Echtbetrieb versagt. Was bei vernünftigen Parametern und einem Aufbau über 30
Jahre Sinn machen kann, ist bei einem Neustart des Systems mit Übertragung aller
Deckungskapitalien ohne Vorwegdotierung von Reserven und bei anschließend sofort
startendem Volllast-Betrieb das Gegenteil einer ausgewogenen Solidarlösung.
Zusammenfassend nochmals:
An Stelle einer Valorisierung derzeit weit unter Soll liegender Pensionen und
einer Zuführung des rÜ zur Deckungsrückstellung selbst verlangen das PKG und die
PK-Vorstände den Aufbau der SR. Daraus folgern Belastungen, die sich
schlussendlich im Maximum auf permanente Pensionskürzungen um bis zu 22 %
belaufen können.
Nächster Keulenschlag des Gesetzgebers war und ist die nachträgliche Abschaffung
der Garantie eines Mindestertrags. Dieser Mindestertrag war bereits in seiner
ursprünglich vorgesehenen Form von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen zu
einer Farce gemacht geworden.
Zur Zeit der Schaffung des PKG lag die Sekundärmarktrendite in Österreich bei
8,7 %, die Rechnungszinsen betrugen 3 bis 4 %, der rechnungsmäßige Überschuss
war in einer realistischen Größenordnung darüber gewählt. Die
Mindestertragsgarantie des § 2(2) PKG mit der halben SMR minus 0,75 % sicherte
damit im Szenario 1990 den PKBen im Fall des schlagend Werdens eine nominell
stabil gehaltene Pensionsauszahlung.
Grafik 3 unterstreicht dies.
Die maßvollen Parameter der früheren 90er Jahre, vor allem der Rechnungszins,
wurden 1998 bis 2000 in vielen VRGen mit einem Federstrich um zwei Prozentpunkte
angehoben. Mit einer höheren Aktienbeimischung sind zwar die
Ertragsmöglichkeiten, aber ebenso auch die Risken in den Portfolii um ein
Vielfaches gestiegen, gleichzeitig ist seit 1998 - für jeden Fachmann im
Vorhinein evident - im Verbund mit dem EURO und der klaren Stabilitätspolitik
der EU die SMR gesunken, und im Vergleich zum Jahr der Schaffung des PKG mehr
als halbiert worden. Entsprechend wertlos wurde die daraus errechnete
Mindestertragsgarantie.
Und niemand in den Pensionskassen, in der FMA, unter den Prüfaktuaren dieses
Landes machte auf diese materielle Veränderung der Mindestertragsgarantie
aufmerksam und dachte an Konsequenzen.
Ich möchte diese wirklich erstaunliche Tatsache noch einmal wiederholen:
Die Ertragsannahmen wurden um 2 Prozentpunkte hinaufgesetzt, die
Risikowahrscheinlichkeit nahm damit extrem zu, und zugleich fiel die
Mindestgarantie auf weniger als die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Wertes.
Eine garantiert gleich bleibende Pensionsauszahlung, offenkundig eine Ratio des
PKG aus 1990, wurde damit unmöglich.
Die Farce Mindestertragsgarantie zeigt sich darin, dass ein Verfehlen der
gewählten Parameter um bis zu 6 % durch fünf Jahre (also die nunmehr
„garantierten“ 1 ½ % Mindestertrag gegen erforderliche 7,5 % rechnungsmäßiger
Überschuss) und somit eine Kürzung des Deckungskapitals um 25 % möglich ist,
ohne dass der garantierte Mindestertrag unterschritten wurde und daher die
Mindestertragsgarantie nicht in Anspruch genommen wird.
Was soll der Begriff „Mindestertragsgarantie“ bei einer solchen Nichtgarantie
der zugesagten Pension?
Und nun kommt zu allem Überdruss die gesetzliche Verhöhnung, dass beim ersten
schlagend Werden dieser Nichtgarantie einer Pension auch noch der Pseudoschutz
entzogen wird und sich der getäuschte PKB die nicht erreichte Farce von
Mindestertrag nach den Anlassgesetz-Novellen 2003/2005 zum PKG künftig selbst
bezahlen muss. Wenn es zu keiner Revision der Neuregelung kommt, die ja eine
rechtsstaatlich unerträgliche, rückwirkende Änderung der Vertragsgrundlagen
darstellt, werden die Pensionen der PKB allein aus dem Titel Aufbau der MERL
permanent um weitere mindestens 4 % gekürzt sein.
Ich muss aus aktuellem Anlass noch ein Schäuflein drauflegen: Die Novelle des
PKG aus Jänner 2005 ermöglicht bis 30. d. M. ein „begünstigtes“ Opting out aus
der MERL. In leider vielen VRGen haben PKn, Betriebsräte und Arbeitgeber bis
Mitte November gewartet, um den PKB diese Option anzubieten. Nun ist der
Zeitdruck extrem. Und dabei sind wesentliche Bedingungen, z. B. ob die VRG bei
Opting out gewechselt wird oder nicht, noch nicht geklärt. Es herrscht schlicht
Chaos! Und wieder ist der PKB im Nebel.
Drittens: Ein neuer Schock sind die Auswirkungen der soeben herausgekommenen
Berechnungen der künftigen Lebenserwartungen auf die Pensionen. Gegenüber den
bisherigen Sterbetafeln aus 2000/2002 erhöhen sich die Lebenserwartungen eines
60-Jährigen im Jahr 2010 um 6,5 %, im Jahr 2015 um 10 % und in 25 Jahren um 19
%. Siehe die beistehende Grafik 4.
Dieses Phänomen ist für Fachleute wenig „überraschend“. Die PK-Architekten
mussten genau gewusst haben, dass die Anwendung der gerade aktuellen
Generationentafeln beim nächsten Wechsel dieser Tafeln den Betroffenen
nachhaltigen Schaden zufügen würde. Bei fairer Vorgangsweise hätte also mit den
Arbeitnehmervertretern über eine Abfederung der Folgen der
Sterbetafelentwicklung verhandelt werden müssen.
Im Ausmaß der höheren Lebenserwartung muss mehr PK-Kapital vorhanden oder
nachgeschossen sein, sollen die Pensionen ungeschmälert ausgezahlt werden.
Und das heißt, dass ein heute 60-Jähriger u. U. - je nach in seiner PK gewählter
Sterbetafel - gegenüber der ursprünglich zugesagten Pension als 80-Jähriger mit
einer Pensionskürzung um bis zu 15 % allein aus dem Titel längere
Lebenserwartung rechnen kann.
Diese Tatsache wurde bei den Überführungen nicht kommuniziert.
Das ist aber noch immer nicht alles.
Schon die Diskussion um die Überwälzung der Dotierung der MERL hat gezeigt, wie
überraschend erhöhte Verwaltungskosten die PKB treffen. Wir können künftige
Mehrbelastungen nicht ex ante quantifizieren. Der Schutzverband der PKB aber
wird die Entwicklung in jedem ihm zugänglichen Fall genau beobachten und
versuchen, die Gestaltungsmöglichkeiten durch die PK zu verstehen. Einfach ist
dies nicht, unsere Erkenntnisgrenzen sind angesichts z. B. der vielen Varianten
des Netting und der Kostenüberwälzung in die Management-Fees der
Vermögensverwalter eng.
Und ein Blick in die Jahresberichte und Rechenschaftsberichte der einzelnen PKn
und VRGen belegt leider, dass Transparenz, Klarheit, Kosteninformation,
Berücksichtigung von Interessen der Betroffenen im Bereich des Financial
Reporting streckenweise Fremdworte sind. Bei der Einhaltung der Grundregeln
einer einwandfreien Corporate Governance ist noch „ much room for improvement“.
Perspektiven für die Zweite Säule:
Der mittel- bis langfristige Ausblick gibt jeden Anlass zu wirklicher Sorge.
Denn neben den Unbillen des PKG ist an einem Unheil nicht zu zweifeln:
Die Basisparameter der Pensionskassenzusagen sind von der effektiven Entwicklung
an den Märkten zur Makulatur gemacht worden.
Sie sind illusionär und mittelfristig unhaltbar.
Ich darf hiezu Argumente und Zahlen (letztere freundlicherweise vom
Pensionskassenverband zur Verfügung gestellt) beibringen:
Zu Ende 1997 verwalteten die PK insgesamt ein Vermögen von 3,2 Mrd. €. Dieses
schrittweise zugeführte Alt-Vermögen performte von 1994 bis 1997 mit 8 %, für
die Jahre 1998 bis 2004 wurde es mit einer Durchschnittsperformance lt. OeKB und
Pensionskassenverband von 4,3 % p. a. veranlagt.
Im Jahr 1998 wurden etwa 1,6 Mrd. € neu in Pensionskassen übertragen, die
Performance auf diese neuen Kapitalien betrug, wenn sie ab 1999 voll veranlagt
waren - einschließlich Glanzjahre 2003/4 - nur 3,5 % p. a. Im Jahr 1999 wurden,
oft noch aus 2000 rückwirkend eingebucht, rund 2,4 Mrd. € neu übertragen, dieses
Kapital war in den folgenden fünf Jahren zu den schon angeführten katastrophalen
1,6 % veranlagt. Aus diesem Grund müssen wir den immer wiederholten
Erfolgszahlen von 7 % Performance p. a. seit Gründung der PK, in Wirklichkeit
übrigens 6,8 %, als Muster ohne Wert - da nicht realitätsbezogen gewichtet,
entschieden widersprechen. Und: Performance ist noch nicht zuteilbares Ergebnis.
Die ARGEn der Bank Austria Creditanstalt-Gruppe haben schon vor zwei Jahren beim
WIFO ein Gutachten zur Einschätzung der langfristigen Ertragsmöglichkeiten
gemischter Aktien/Renten-Portfolii in Auftrag gegeben.
Dessen Ergebnis ist bestürzend:
Siehe Schaubild 5.
Auf Basis einer Beobachtung der Aktienmärkte durch drei Jahrzehnte und unter
realistischer Beurteilung der Anleihemärkte waren laut WIFO aus Sicht 1999/2000
effektive, dem Deckungskapital zurechenbare Erträge von
- 7 % p. a. bei 38 % Aktienanteil in der VRG der Bank Austria innerhalb von 10
Jahren nur mit 44 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen.
- 7,5 % waren in der VRG der früheren Creditanstalt, die einen Aktienanteil von
35 % aufwies, nur mit 36 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen.
Ungeachtet dieses Risikoprofils wurden die Portfolii der VRGen mit dem Ziel, die
ursprünglichen Pensionszusagen sicher zu stellen, 1999/2000 mit zu 7 und 7,5 %
abgezinstem Kapital dotiert und ein durch Jahrzehnte angespartes Vermögen -
arbeitsrechtlich ein vorenthaltener Lohn - aus den Pensionsrückstellungen meist
en bloc zu den gerade aktuellen (hohen) Kursen am Kapitalmarkt veranlagt.
In der Übertragungsphase haben sich also die Unternehmen des Landes von keiner
Aufsichtsbehörde angeleitet oder gehindert zur sofortigen Übertragung des
gesamten Deckungskapitals entschlossen, statt die kluge Variante des § 48 PKG zu
wählen und über 10 Jahre in Tranchen und unter Ausnutzung eines bewährten Cost
averaging die Deckungserfordernisse zu überweisen. Ein Teil der heutigen
Probleme und Enttäuschungen wäre bei einer solchen Übertragungsform vermieden
worden.
Gegen alle gebotenen Veranlagungsregeln wurde bei der Bildung der VRGen keine
Rücksicht auf die Altersstruktur der PKB genommen. AWB mit 30jähriger Ansparzeit
und bereits unmittelbar LB wurden in einer Gemeinschaft veranlagt.
Unberücksichtigt blieb dabei die total unterschiedliche Risikotragungsfähigkeit,
insbesondere die unverzichtbare Vorwegdotation ausreichender
Schwankungsrückstellungen. Offenkundig hat man in der Frage erforderliche Höhe
der SR auch nicht auf den Erfahrungsschatz entwickelter Pensionskassenmärkte,
wie die Schweiz oder Holland, zurückgegriffen.
Das WIFO hat - errechnet zur Jahresmitte 2003 - unter Berücksichtigung des Crash
2000/2002 auf 10 Jahre nur noch eine Wahrscheinlichkeit von 33 % gesehen, dass
die vorgesehene Performance von 7 bzw. 7,5 % p. a. erzielt würde und damit, wie
versprochen, um 2 % valorisierte Pensionen ausgezahlt würden.
Diese Erkenntnis der Marktrealität setzt sich nun verspätet durch.
Denn bei einer kürzlich abgehaltenen Fachveranstaltung verkündete die größte
Pensionskasse des Landes, dass sie ihre mittelfristige Planung zurzeit nur noch
auf ein mögliches Erreichen der Rechnungszinsen ausrichtet, aber selbst dieses
wenig ehrgeizige Ziel nur mit 50 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen glaubt. Damit
gibt es langfristig keine Valorisierung, keinen Aufbau von Reserven, von einem
Aufholen der Verluste aus der Vergangenheit ganz zu schweigen. Die
Versprechungen aus der Akquisitionsphase der Jahre um 2000 betreffend
Valorisierung etc. sind vergessen.
Vor einem Forum wie heute, das „Pensionskassen als richtige Lösung“ zur
Diskussion stellt, muss noch einmal die Frage der Parameterwahl in den späten
90erJahren und zu Anfang unseres Jahrzehnts gestellt werden.
Hier hat es wohl einen kollektiven Black-out der Pensionskassenexperten gegeben.
Denn während Lebensversicherungen mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung zu dieser
Zeit nur Garantiezinssätze zwischen drei und kurzzeitig maximal 4 % anboten,
lizitierten sich Pensionskassen in ihren Akquisitionsbemühungen in einen
Parameter-Wettlauf. Die historisch einzigartige Spekulationsblase an den
Aktienmärkten dieser Jahre hat keiner der Fachleute gesehen. Folgerichtig sind
solche Experten, die einen spekulativen Run nicht sehen können, dann natürlich
auch nicht imstande, eine später fast zwangsläufige Baisse erkennen zu können.
Mit Besorgnis erfüllt uns auch, dass sich oberste Richter diese Landes wie in
einem OGH-Beschluss vom 24. Juni 2004 zur Feststellung veranlasst sehen, mit den
gewählten Ansätzen von 7 bzw. 7,5 % sei der Gestaltungsspielraum der PK-Akteure
nicht überschritten worden. Sie werden in dieser Ansicht von unbelehrbaren
Gutachtern bestärkt und berufen sich auf Genehmigungen des BMfF. In Verteidigung
der Fehlurteile wird stets nur auf den Absturz der Aktienmärkte hingewiesen.
Dass die Zielverfehlungen in den Pensionskassen auch auf nicht sachgerechter
Beurteilung der Anleihemärkte, ja sogar der Währungsrisken beruhen, wird
geflissentlich verschwiegen. In Rentenwerten sind schließlich zwei Drittel der
Deckungsrückstellungen veranlagt. Allein aus der bereits 1998 vorhersehbar
niedrigeren, aber nicht eingepreisten SMR hat sich in den letzten acht Jahren
ein irreversibler Minderertrag aus den Rentenportefeuilles ergeben, der die
Größenordnung von 8 bis 10 % des Deckungskapitals erreicht.
Die Bedenken des BMfF zu seiner damaligen Fehleinschätzung haben nun u. a. im
August d. J. zur vorsorglichen Einholung eines weiteren Gutachtens geführt, in
dem sich ein an sich renommierter Fachmann dafür hergibt, wieder nur auf die
„Jahrhundertbaisse“ an den Aktienmärkten zu verweisen, die absolut
unvorhersehbar gewesen sei. Er zitiert dabei ausschließlich den abgestürzten
DAX, der in der Veranlagung der heimischen PKn eine untergeordnete Rolle spielt.
Hingegen zieht besagter Gutachter viel relevantere Indizes nicht heran. Und
schon gar nicht äußert sich der Experte zur Blindheit bezüglich des
Rentenmarkts.
Grafik 6
Wir haben ausgehend von der IST-Werten einer VRG mit 7,5 % rÜ wie in der
ehemaligen Creditanstalt Hochrechnungen für die kommenden Jahrzehnte gemacht und
diese schon in unserer ersten Pressekonferenz am 3. März diesen Jahres in der
Öffentlichkeit präsentiert. Ungeachtet ihrer Dramatik haben sie zu keiner
Reaktion von welcher Seite immer geführt. Bitte betrachten Sie mit mir die
Aussichten eines heutigen LB.
Es führt kein Argument an der Tatsache vorbei, dass die von der Pensionskasse
beigestellte Pension bei den Berechtigten in 10 Jahren, also im Jahr 2015, im
besten der Fälle unter der (unrealistisch optimistischen) Annahme von Erträgen
von 7,5 % p. a. nur noch 60 % der ursprünglich zugesagten Höhe erreichen kann,
da ja die nicht vorhandene SR und die MERL dotiert werden müssen. Wenn in den
Jahren 2015 bis 2025 5,5 % p. a. erwirtschaftet werden sollten, was laut WIFO
und VBV nur zu 50 % wahrscheinlich ist, würde die Zusatzpension 2025 nur noch
rund die Hälfte des zugesagten Wertes betragen, realistisch allerdings, in
Anbetracht der zuvor angeführten Belastungsfaktoren, werden diese 50 % nicht
erreicht werden können.
Schaubild 7 fasst noch einmal die Belastungen der Zweiten Säule zusammen.
Mit dieser Perspektive ist der Handlungsbedarf der Pensionskassenpensionisten
und ihr Forderungskatalog deutlich gemacht.
Wir können daher nicht anders, als mit allem Nachdruck einerseits an den
Gesetzgeber zu appellieren, der eine große Zahl der Leistungsträger dieses
Landes mit einem unzureichenden und ex post geänderten Ordnungsrahmen für deren
Altersversorgung verprellt und der zusieht, wie SR und MERL ihren ursprünglichen
Sinn verlieren und ausschließlich zu Lasten der PKB konstruiert sind. Wir müssen
Handlungen, sprich Gesetzesänderungen fordern.
Andererseits müssen wir an die Unternehmensführungen appellieren, die Qualität
ihrer Pensionszusagen und ihre Möglichkeiten zur Sanierung zu überprüfen.
Viele Firmen haben anlässlich der Auflösung der bestehenden
Pensions-rückstellungen und der Übertragung in die PKn durch die Wahl der
überhöhten Parameter bedeutende Gewinne gemacht. Diese können sie nicht auf
Dauer zu Lasten ihrer Mitarbeiter - der Aktiven und der Pensionisten -
vereinnahmen. Fest steht im Übrigen, dass anlässlich der Übertragungen
elementare Informationspflichten missachtet wurden.
Zu überlegen ist, die Verantwortung von Aufsichtsbehörden (FMA, BMfF) und
Kontrollinstanzen (externe Wirtschaftsprüfer, Prüfaktuare) zu hinterfragen,
- wenn unvorsichtige Rechenannahmen, die realitätsfern sind, approbiert wurden
bzw. viel zu spät Gegenmaßnahmen gesetzt wurden,
- wenn Pensionskassen, um im Geschäft zu bleiben, im Regelfall die Parameter für
die Veranlagung jeweils an die gerade noch erlaubte Höchstgrenze heranführen,
und dann die versprochenen Leistungen nicht erzielen,
- und wenn Rechnungsabschlüsse, die dokumentieren, dass der Zweck vieler
VRGen, Pensionen in vorher ausgemachter Höhe auszahlen zu können, nicht
erfüllt werden kann, ohne jede Konsequenz testiert werden.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage, welche ökonomischen Überlegungen die
parallele Existenz von sechs überbetrieblichen und 15 betrieblichen
Pensionskassen für die rund 120 VRGen rechtfertigen. Das von den Pensionskassen
verwaltete Vermögen von besseren 10 Mrd. € ist kleiner als das Vermögen
einzelner, internationaler Investmentfonds. Und diese Fonds werden von einem
erfahrenen, großen Team gemanagt, sie verfügen über entsprechende Marktmacht.
Hierzulande werken dutzende Vorstände und hunderte Anlageexperten mit
Vermögensmassen bescheidener Größenordnung und teilweise lachhaft kleinen
Mandaten. Diesen Overhead zahlen längerfristig natürlich die
Pensionskassenberechtigten.
Wir glauben hier akuten Fusionsbedarf zur Sicherung von dringend gebotenen
Economies of scale und von Qualität zu orten.
Und auch ein anderer Vergleich stärkt uns in dieser Argumentation:
Die ganze PK-Landschaft vereint verfügt über ebensoviel zu veranlagendes Kapital
wie etwa einzelne der - international kleinen - Privatbanken in Österreich
verwalten.
Ich komme zum Ausgangspunkt zurück:
- Eine Alterspension, die die erwartete Größenordnung bereits zu Beginn nicht
erreicht, die Inflation nicht abgilt, sondern häufig sogar nominell von Jahr zu
Jahr sinkt und somit keine Langzeitplanung erlaubt, kann weder im Sinne der
Väter der Pensionskassenlösung sein noch ist sie im Interesse der PKB. Sie
entspricht auch nicht den bisher üblichen Standards der Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers und der Erfüllung von Sozialkontrakten zwischen Unternehmen und
deren Mitarbeitern.
- Ohne substanzielle Reparaturen ist die österreichische „Zweite Säule“ unter
den zuvor angeführten Bedingungen am besten Weg, ihrer Aufgabe nicht gerecht zu
werden.
- Unser Wirtschaftssystem muss in der Lage sein, Leistungsbereiten, durch
höhere Qualifikation und besonderen Einsatz besser Entlohnten eine verlässliche
Altersvorsorge zu sichern. Junge ebenso wie im besten Alter stehende Aktive
gleich wie schon Pensionierte haben Anspruch und Anrecht auf einen abgesicherten
dritten Lebensabschnitt. Ein bedeutender Teil der Leistungsträger in Österreichs
Wirtschaft kann nach Jahrzehnten der anerkannten Arbeit nicht derartig düpiert
werden.