pekabe                                                     

 

Vortrag Dr. Maximilian Arbesser  beim    ÖPWZ                                                          

 

 Wien, 17. November 2005

 

 

Seminar ÖPWZ

Betriebliche Altersvorsorge – Pensionskassen die richtige Lösung?

 

Die betriebliche Altersvorsorge: Versprochen ist noch nicht gehalten

 

Die folgenden Ausführungen bauen auf den Erfahrungen eines von der Entwicklung

der Pensionskassenpensionen direkt Betroffenen auf, der seit fast drei Jahren u.

a. Sprecher der ARGE von PKB der ehemaligen Creditanstalt ist und seit Beginn

dieses Jahres im Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PeKaBe)

mitarbeitet. Sie spiegeln auch die Meinung der im Schutzverband vertretenen PKB

wider. Das heutige Seminar betrachten wir als eine ganz wichtige Börse für die

Präsentation von Standpunkten und den Austausch von Erfahrungen.

 

Ursprüngliche Erwartungen der Pensionskassenberechtigten:

 

Pensionskassenberechtigte sind keine einheitliche Gruppe. Die Bedingungen der

einzelnen Pensionsregelungen differieren u. a. nach Einstiegsdatum, Parametern,

Leistungs- oder Beitragsorientierung und Struktur der Deckungsrückstellungen.

Für alle PKB gilt, dass sie von ihren Arbeitgebern auf der Basis des PKG aus dem

Jahr 1990 Zusagen auf betriebliche Altersvorsorge erhalten haben.

Dabei ist wohl für die überwiegende Zahl der PKB davon auszugehen, dass sie im

Vertrauen auf die vertragliche und gesetzliche Basis erwarteten, mit dem Umstieg

in die PK-Lösung Anspruch auf eine im Voraus bestimmte Pensionshöhe zu haben,

und dass sie ab Pensionsanfall damit rechneten, diese Erstpension in den

Folgejahren mit durchschnittlichen 2 % valorisiert zu erhalten. Anderenfalls

wäre ja auch tatsächlich eine zielführende persönliche Haushaltsplanung, insb.

für die schweren Jahre des späteren Alters nicht möglich.

 

Ausgangslage 2005:

 

Die Realität 2005 sieht für die LB unter den PKB ernüchternd aus. Die Mehrzahl

der Leistungsempfänger findet zum Monatsbeginn gegenüber den ursprünglichen

Zusagen mehr oder weniger gekürzte Pensionen vor. Unter den uns bekannten

Neupensionen gibt es bereits Verluste von bis zu 27 % gegenüber dem ursprünglich

zugesagten Soll. Wir haben keine komplette Marktübersicht - diese nur schwer

ermittelbare, globale Übersicht ist auch im Pensionskassenbereich nicht

vorhanden - sondern sind auf Meldungen unserer Mitglieder angewiesen.

 

Aber nicht minder betroffen sind die AWB. Ihr Deckungskapital ist in den

schlechten Jahren 2000 bis 2002 ebenso geschrumpft, und wird seither nur in Höhe

der erreichten Rechnungszinsen weiterdotiert, der allfällige Mehrertrag geht in

die Schwankungsrückstellung (SR).

 

Grafik 1 beleuchtet die Fehlentwicklung in der gesamten

Pensionskassenlandschaft. Die Soll-Ist-Lücke in VRGen mit 7,5 % rÜ beträgt 2005

24,5 %. Es wird einzelne VRGen geben, die auf Grund professionellen Verhaltens

besser als der Schnitt performt haben. Bei älteren Vermögensmassen wird

vielleicht eine höhere SR mitgeholfen haben, Verluste abzufedern. Zudem gab es

doch in einzelnen VRGen Maßnahmen der Arbeitgeberseite, Verluste partiell zu

kompensieren. Ebenso aber gibt es VRGen, und jene der BACA-Gruppe sind dafür ein

eindrückliches Beispiel, die noch schlechter als der Branchenschnitt

abgeschnitten haben.

 

Vor allem das Kapital, das anlässlich der Zielübertragungen der Jahre 1998 bis

2000 Pensionskassen anvertraut worden ist, und das war einschließlich der

laufenden Beiträge das Eineinhalbfache aller Übertragungen bis Ende 1997 (4,3

Mrd. € gegen 2,8 Mrd. €), wurde vom Aktien-Crash 2000 bis 2002 voll getroffen.

Statt der für diese drei Jahre zur vollen Einhaltung der Pensionszusagen

erforderlichen Erträge von kumuliert 22 bis 24 % auf die Deckungsrückstellungen

gab es auf Grund einer meist unbeweglichen Anlagestrategie nicht nur keinen

Ertrag, sondern tatsächlich hohe Verluste. Auf Grund des niedrigen Ertrags aus

den Rentenportefeuilles, eine Folge der seit 1998 historisch tiefen

Anleihezinsen, konnte inzwischen auch die zuletzt sehr gute Lage an den

Aktienbörsen nicht zu einem wenigstens ansatzweisen Aufholen der massiven

Verluste genützt werden. Als höchstes der Gefühle wurde im Schnitt der Jahre

2003 bis 2005 der erforderliche rechnungsmäßige Überschuss (rÜ) eben erreicht,

von dem aber bekanntlich noch verschiedene Aufwandpositionen abgezogen werden.

Erträge über Rechnungszins flossen im Wesentlichen in den Wiederaufbau von

Schwankungsrückstellungen, in Verwaltungsaufwand oder in die Kompensation

negativer technischer Ergebnisse. Im Einzelfall sehen wir hier übrigens einen

Widerspruch zu den Bestimmungen des § 24a (2) PKG, der eine Dotierung der SR

erst ab Überschreiten des rÜ vorsieht.

 

Die Situation der Pensionskassenberechtigten generell:

 

Es fragt sich nun, warum sich nicht längst eine breite Front der Enttäuschten

gebildet hat und sich lauthals bemerkbar macht.

Unser Erklärungsversuch, der auf vielfachen Erfahrungen in der Praxis aufbaut:

Pensionskassenberechtigte durchschauen die Lage nicht hinreichend. Dazu ist der

AWB - bestärkt von den Informationen der PKen - noch guter Hoffnung, der LB hat

meist keine genaue Vorstellung von der Höhe der ihm tatsächlich zustehenden

Betriebspension, verfügt oft nicht einmal mehr über die ursprünglichen

Vertragsgrundlagen. Klar ersichtlich aber ist, dass der Leistungsberechtigte von

niemandem vertreten ist und keine Informations-Infrastruktur hat, dass keine

versierten Vertrauensleute existieren, an die er sich wenden könnte. Er ist

daher nur in den allerseltensten Fällen imstande, seine Ansprüche zu

quantifizieren und sie zu formulieren. Mit der zunehmenden Entfernung aus seiner

Aktivzeit wächst leider

auch eine gewisse Hilflosigkeit, sie entwickelt sich nach mehrfachen

Enttäuschungen oft weiter in Resignation.

 

Zudem ist die öffentliche Diskussion von den demografisch und budgetär bedingten

Kürzungsnotwendigkeiten in den ASVG- und übrigen staatlichen Pensionen bestimmt 

und - berechtigt oder nicht - die Beschwerden der „privilegierten“

Zusatzpensionsempfänger, der „happy few“, stoßen nur auf sehr geringes bis

negatives Medienecho. Der PKB mit seiner Zuschusspension ist sowohl in den Augen

der Öffentlichkeit als auch häufig in der eigenen Wahrnehmung kein echter

Notfall, seine Verluste sind bisher politisch kaum artikulierbar gewesen und

auch nicht artikuliert worden.

 

Dabei wird nicht beachtet, dass rechnerisch die durchschnittliche

Pensionskassenpension nur bei rund 500 € monatlich liegt. Die Pensionshöhen sind

breit gestreut, die weit überwiegende Zahl der Betriebspensionisten erhält aber

nur sehr bescheidene Zuschusspensionen deutlich unter dem eben angegebenen

Durchschnittswert von 500 €. Es handelt sich also in der Mehrzahl keinesfalls um

überprivilegierte Menschen. Und die nun eintretenden Kürzungen können in vielen

Fällen darüber entscheiden, ob es im laufenden Jahr in der Familie z. B. einen

Erholungsurlaub gibt oder nicht.

 

Der Anwartschaftsberechtigte, der noch über alle betrieblichen, kollegialen und

überbetrieblichen Unterstützungsmittel verfügen könnte, an erster Stelle den

Informationskanal Betriebsrat, ist hingegen in aller Regel um seine Karriere

bemüht, steckt voll in seiner Tagesarbeit und ist, wie wir 100-fach feststellen

konnten, de facto an Pensionsüberlegungen nicht interessiert. Und selbst falls

er interessiert sein sollte, so will er in erster Linie sein Verhältnis mit dem

Arbeitgeber friktionsfrei halten und ist erfahrungsgemäß kaum in der Lage, sich

hinreichend, zielführend und objektiv zu informieren. Und nota bene, die

Pensionskassenmaterie ist nun wirklich keine leichte Kost, sie ist sehr komplex

und lässt sich nicht nur so nebenbei, quasi over coffee in der Mittagspause,

abhandeln.

 

Somit haben Pensionskassen tatsächlich leichtes bis freies Spiel und können mit

einer aus ihrer Sicht verständlichen, im Ergebnis und für den einzelnen PKB

jedoch meist nicht gültigen Darstellung der Öffentlichkeit ein heiles Bild der

Lage der Zweiten Säule präsentieren. Und wir werden mehrfach im Jahr Zeugen

dieses Vorgehens, wenn die Lage der Pensionskassen im Quartals- oder im

Vorjahrsvergleich oder besonders gerne in einem 15-Jahre-Rückblick rosig

dargestellt wird, was ja für die gewählten Perioden stimmt, wogegen die

effektiven Kapital- und Pensionsverluste von 25 % und mehr für einen großen Teil

der PKB völlig unter den Teppich gekehrt werden.

 

Dazu kommt, dass in der öffentlichen Diskussion in irreführender Weise mit den

Performancedaten gespielt wird und diese immer wieder mit den

Valorisierungs-Prozentsätzen der ASVG-Pensionen verglichen werden. In diesem

Sinne hat sich vor zwei Jahren ein für die Pensionskassen zuständiger

Staatssekretär vor der Presse als Experte geoutet, als er verkündete, dass die

Pensionskassen seit ihrer Gründung fast 7 % Performance jährlich erzielt hätten,

wogegen es bei den staatlichen Pensionen nur ein bis zwei Prozent gewesen seien

(nachzulesen in allen damaligen Tageszeitungen und unter APA 0375 5 WI 0597 II

vom 13. Juni 2003).

Und niemand im Lande wehrte sich gegen diesen Unsinn! Wie soll nun „Otto

Normalverbraucher“ in diesem komplizierten Feld den Durchblick wahren??

 

Und ein nicht unbekannter Anwalt konnte in einem „Die Presse“-Artikel die PKB

mit ihrer Sorge angesichts der Minderperformance der VRGen und der folgenden

Pensions-kürzungen als „typische Vertreter einer Vollkasko-Mentalität“

verunglimpfen.

 

Betriebsräte, die Betriebsvereinbarungen mit den Unternehmen abgeschlossen

haben, waren in dieser komplexen Materie wohl in der Regel unzureichend

informiert oder unter Druck und - wie die Ergebnisse zeigen - wurden sie beim

Aushandeln der Bedingungen, insb. der Parameter, von der Gegenseite über den

Tisch gezogen. Sie haben damit leider sehr oft attraktive Altersvorsorgen aus

der Hand gegeben. Dies gilt besonders für die vielen Pensionsvereinbarungen, die

von Leistungsorientierung auf Beitragsorientierung umgestellt wurden, ohne dass

den PKB die volle Risikotragung und deren Konsequenzen bewusst gemacht wurden.

Heute sind die Betriebsräte zwar gesetzeskonform in Entscheidungs- und

Kontrollgremien der PKn vertreten, nach den gemachten Erfahrungen sollte aber

doch die Frage erlaubt sein, ob damit wirklich die notwendige Qualifikation und

die Sachkompetenz sichergestellt sind, um die Interessen der PKB wirksam zu

vertreten.

 

Betriebe, die ihren Mitarbeitern freiwillig eine Zusatzpension bieten, sind nur

dann professionell an der Gestion durch die Pensionskassen interessiert, wenn

sie leistungsorientierte Betriebspensionen anbieten. Ansonsten, also wenn kein

betriebliches Zuschusserfordernis gegeben ist, gibt es für den

Veranlagungserfolg der Pensionskassen kaum ein Korrektiv. In diesen Fällen muss

der Empfänger der betrieblichen Zuschusspension ja noch dankbar sein, dass er

überhaupt zu dieser privilegierten Minderheit gehört.

 

PeKaBe’s Ziele:

 

Ein Schritt zu einer ernster zu nehmenden Vertretung der Interessen der PKB

wurde nun mit der Gründung der Schutzgemeinschaft der Pensionskassenpensionisten

gesetzt. In diesem Verein sind zurzeit ein gutes Dutzend betrieblicher ARGEn und

eine Reihe qualifizierter und betroffener Einzelpersonen organisiert. PeKaBe

vertritt für die ARGEn augenblicklich direkt rund 20.000 LB und AWB. Wir sind

uns aber sicher, dass wir über diese direkten Vertretungsmandate hinaus ein

Sprachrohr für die Mehrheit der PKB des Landes sind und vor allem sein werden.

Wir können den Bedarf auch aus den Anfragen und laufenden Neubeitritten zur

PeKaBe ablesen.

 

Die Gründung wurde unaufschiebbar, als nach den katastrophalen Ergebnissen 2000

bis 2002 die Größenordnung der Verluste im Deckungskapital und in den Pensionen

offenkundig wurden und sichtbar wurde, dass die PKn über keine ausreichenden

Sicherheiten verfügten.

Die Gründung war aber auch geboten, da es nur in ganz wenigen Fällen zu

konstruktiven Reaktionen der Dienstgeber kam, die Pensionskassen zur

Tagesordnung übergingen und Probleme für die Jahresabschlüsse der PKn über eine

einseitige Anlassgesetzgebung saniert wurden.

 

Die nun in der Folge aufgezeigten Fragen sind wesentlicher Teil der Forderungen

und Anliegen, die der PeKaBe in seinem Programm hat.

 

Die effektiven Belastungen und Verluste:

 

Nochmals zur Ausgangslage 2005:  Durch fünf Jahre, beginnend mit 2000, wurde

also im Durchschnitt aller PKn eine Performance von rund 1 ½ % p. a. erreicht

statt der den Kalkulationen zu Grunde liegenden 7 bis 7,5 %. Diese

Zielverfehlung  bedeutet ein Minus in den Deckungsrückstellungen von rund einem

Viertel gegenüber dem Soll. Dieses Minus kann aus heutiger Sicht und nach

Meinung wirklicher Fachinstanzen, wie Pagler und das WIFO, nicht mehr aufgeholt

werden, vielmehr sind weitere reale Verluste unvermeidbar.

Als Vertreter der PKB wollen wir schlicht nicht zur Kenntnis nehmen, dass diese

Tatsache nicht viel weitergehende Reaktionen hervorgerufen hat.

 

Und nun kommt unser Punkt:

Entscheidend trägt zu dieser Unmöglichkeit, die eingetretenen Verluste zu

kompensieren, der Gesetzgeber, das PKG, bei.

 

Das PKG ist zu Ende der 80er Jahre in einem mit heute nicht vergleichbaren

Umfeld konzipiert worden. Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden haben die in

der Zwischenzeit eingetretenen und großteils vorhersehbaren Veränderungen der

Marktbedingungen vollständig verschlafen oder bei dieser Entwicklung

weggeblickt. Um Jahre zu spät hat die FMA 2003 ihre erste Parameterverordnung

herausgebracht, deren Eckwerte sie noch dazu in der Folge ein zweites Mal nach

unten anpassen musste. Damit hat die FMA zwar publikumswirksam Flagge gezeigt,

diese späte Herabsetzung der höchstzulässigen Ertragsannahmen hilft aber in

keiner Weise gegen die Verluste des letzten Jahrfünfts.

Die eigentlich Betroffenen, die PKB, sind nicht gefragt, haben, wie schon

ausgeführt, keinen Fürsprech und somit keine Chance, ihre substanziellen

Probleme zu Gehör zu bringen. Die Vorbereitung der beiden PKG-Novellen 2003/2005

war ein Lehrbeispiel, in die Begutachtung waren z. B. der

Bundesfeuerwehrverband, das Normungsinstitut und die Zentralstelle

österreichischer Landesjagdverbände eingebunden, die Betroffenen und Eigentümer

des PK-Vermögens, die PKB, aber waren nicht gefragt.   

 

Wo sind aktuelle Ansatzpunkte unserer Kritik?

 

Erstes Reizwort Schwankungsrückstellung:

Alle VRGen in den Pensionskassen müssen die im PKG verbindlich vorgesehene SR

selbst bilden. Diese Tatsache wurde breitflächig anlässlich des Beitritts in

Pensionskassen und der Übertragungen verschwiegen. Der PKB muss zusehen, wie aus

den Erträgen der Deckungsrückstellungen Mittel in Höhe von 10 bis 25 % dieses -

seines - Deckungsstocks abgezweigt werden, um eine SR für den Ausgleich

künftiger Ertragseinbrüche zu bilden.

Dass die immer wieder zitierte „Glättungs-Funktion“ der SR nur ein optischer

Trick ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass diese SR bei Verwendung in der

Folge gemäß PKG  wieder in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von den

Betroffenen aufgebaut werden muss. Man kann diesen Vorgang, dass eine „milde

glättende Gabe“ in die eine Tasche gesteckt wird, in den nächsten Jahren aber

der anderen Tasche des Opfers wieder voll entnommen wird, nobel als

Sysiphos-Effekt weniger nobel aber als Taschenspielertrick bezeichnen.

 

Es ist dem Gesetzgeber und den Kassen wichtiger, in Zukunft eine um Schwankungen

bereinigte, unveränderte, somit also nicht valorisierte Pension zahlen zu

können, als primär bereits eingetretene Verluste, insbesondere auch bei von

Anfang an verkürzten Pensionen, schrittweise auszugleichen. Auswirkungen dieser

„Zwangsbeglückung“ durch die Dotation der SR macht Grafik 2 anschaulich.

 

Die Lebensferne der Regelungen des PKG tritt noch gravierender in der Handhabung

der negativen SR zu Tage. Die Konstruktion dieser Rückstellung als

Überziehungskredit muss hier nicht erklärt werden. Ihre weitere Anwendung ist

spät, aber doch, sistiert worden. Doch ist es bezeichnend, dass sich im

Tilgungsprozess die Absurdität ergibt, wonach 2004 und 2005 pensionsberechtigt

Gewordene zur Rückzahlung der Kredite ihrer Kollegen beitragen müssen, ohne dass

sie zuvor in den Genuss der 5 %-Überziehung gekommen sind. Der etwas jüngere

Kollege zahlt dem älteren Kollegen dessen höhere Pension und verkürzt

gleichzeitig in der Höhe der ihm aufgezwungenen Kreditrückzahlungsraten für

Dritte seinen eigenen Ruhegenuss. Hier scheint sogar die grundrechtliche

Gleichbehandlung verletzt.

 

Das PKG hat mit der SR ein Sandkastenmodell konstruiert, das im heutigen

Echtbetrieb versagt. Was bei vernünftigen Parametern und einem Aufbau über 30

Jahre Sinn machen kann, ist bei einem Neustart des Systems mit Übertragung aller

Deckungskapitalien ohne Vorwegdotierung von Reserven und bei anschließend sofort

startendem Volllast-Betrieb das Gegenteil einer ausgewogenen Solidarlösung.

 

Zusammenfassend nochmals:

An Stelle einer Valorisierung derzeit weit unter Soll liegender Pensionen und

einer Zuführung des rÜ zur Deckungsrückstellung selbst verlangen das PKG und die

PK-Vorstände den Aufbau der SR. Daraus folgern Belastungen, die sich

schlussendlich im Maximum auf permanente Pensionskürzungen um bis zu 22 %

belaufen können.

 

Nächster Keulenschlag des Gesetzgebers war und ist die nachträgliche Abschaffung

der Garantie eines Mindestertrags. Dieser Mindestertrag war bereits in seiner

ursprünglich vorgesehenen Form von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen zu

einer Farce gemacht geworden.

Zur Zeit der Schaffung des PKG lag die Sekundärmarktrendite in Österreich bei

8,7 %, die Rechnungszinsen betrugen 3 bis 4 %, der rechnungsmäßige Überschuss

war in einer realistischen Größenordnung darüber gewählt. Die

Mindestertragsgarantie des § 2(2) PKG mit der halben SMR minus 0,75 % sicherte

damit im Szenario 1990 den PKBen im Fall des schlagend Werdens eine nominell

stabil gehaltene Pensionsauszahlung.

Grafik 3 unterstreicht dies.

Die maßvollen Parameter der früheren 90er Jahre, vor allem der Rechnungszins,

wurden 1998 bis 2000 in vielen VRGen mit einem Federstrich um zwei Prozentpunkte

angehoben. Mit einer höheren Aktienbeimischung sind zwar die

Ertragsmöglichkeiten, aber ebenso auch die Risken in den Portfolii um ein

Vielfaches gestiegen, gleichzeitig ist seit 1998 - für jeden Fachmann im

Vorhinein evident - im Verbund mit dem EURO und der klaren Stabilitätspolitik

der EU die SMR gesunken, und im Vergleich zum Jahr der Schaffung des PKG mehr

als halbiert worden. Entsprechend wertlos wurde die daraus errechnete

Mindestertragsgarantie.

Und niemand in den Pensionskassen, in der FMA, unter den Prüfaktuaren dieses

Landes machte auf diese materielle Veränderung der Mindestertragsgarantie

aufmerksam und dachte an Konsequenzen.

 

Ich möchte diese wirklich erstaunliche Tatsache noch einmal wiederholen:

Die Ertragsannahmen wurden um 2 Prozentpunkte hinaufgesetzt, die

Risikowahrscheinlichkeit nahm damit extrem zu, und zugleich fiel die

Mindestgarantie auf weniger als die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Wertes.

Eine garantiert gleich bleibende Pensionsauszahlung, offenkundig eine Ratio des

PKG aus 1990, wurde damit unmöglich.

 

Die Farce Mindestertragsgarantie zeigt sich darin, dass ein Verfehlen der

gewählten Parameter um bis zu 6 % durch fünf Jahre (also die nunmehr

„garantierten“ 1 ½ % Mindestertrag gegen erforderliche 7,5 % rechnungsmäßiger

Überschuss) und somit eine Kürzung des Deckungskapitals um 25 % möglich ist,

ohne dass der garantierte Mindestertrag unterschritten wurde und daher die

Mindestertragsgarantie nicht in Anspruch genommen wird.

Was soll der Begriff „Mindestertragsgarantie“ bei einer solchen Nichtgarantie

der zugesagten Pension?

 

Und nun kommt zu allem Überdruss die gesetzliche Verhöhnung, dass beim ersten

schlagend Werden dieser Nichtgarantie einer Pension auch noch der Pseudoschutz

entzogen wird und sich der getäuschte PKB die nicht erreichte Farce von

Mindestertrag nach den Anlassgesetz-Novellen 2003/2005 zum PKG künftig selbst

bezahlen muss. Wenn es zu keiner Revision der Neuregelung kommt, die ja eine

rechtsstaatlich unerträgliche, rückwirkende Änderung der Vertragsgrundlagen

darstellt, werden die Pensionen der PKB allein aus dem Titel Aufbau der MERL

permanent um weitere mindestens 4 % gekürzt sein.

 

Ich muss aus aktuellem Anlass noch ein Schäuflein drauflegen: Die Novelle des

PKG aus Jänner 2005 ermöglicht bis 30. d. M. ein „begünstigtes“ Opting out aus

der MERL. In leider vielen VRGen haben PKn, Betriebsräte und Arbeitgeber bis

Mitte November gewartet, um den PKB diese Option anzubieten. Nun ist der

Zeitdruck extrem. Und dabei sind wesentliche Bedingungen, z. B. ob die VRG bei

Opting out gewechselt wird oder nicht, noch nicht geklärt. Es herrscht schlicht

Chaos! Und wieder ist der PKB im Nebel. 

 

Drittens: Ein neuer Schock sind die Auswirkungen der soeben herausgekommenen

Berechnungen der künftigen Lebenserwartungen auf die Pensionen. Gegenüber den

bisherigen Sterbetafeln aus 2000/2002 erhöhen sich die Lebenserwartungen eines

60-Jährigen im Jahr 2010 um 6,5 %, im Jahr 2015 um 10 % und in 25 Jahren um 19

%.  Siehe die beistehende Grafik 4.

 

Dieses Phänomen ist für Fachleute wenig „überraschend“. Die PK-Architekten

mussten genau gewusst haben, dass die Anwendung der gerade aktuellen

Generationentafeln beim nächsten Wechsel dieser Tafeln den Betroffenen

nachhaltigen Schaden zufügen würde. Bei fairer Vorgangsweise hätte also mit den

Arbeitnehmervertretern über eine Abfederung der Folgen der

Sterbetafelentwicklung verhandelt werden müssen. 

 

Im Ausmaß der höheren Lebenserwartung muss mehr PK-Kapital vorhanden oder

nachgeschossen sein, sollen die Pensionen ungeschmälert ausgezahlt werden.

Und das heißt, dass ein heute 60-Jähriger u. U. - je nach in seiner PK gewählter

Sterbetafel - gegenüber der ursprünglich zugesagten Pension als 80-Jähriger mit

einer Pensionskürzung um bis zu 15 % allein aus dem Titel längere

Lebenserwartung rechnen kann.

Diese Tatsache wurde bei den Überführungen nicht kommuniziert.

 

Das ist aber noch immer nicht alles.

Schon die Diskussion um die Überwälzung der Dotierung der MERL hat gezeigt, wie

überraschend erhöhte Verwaltungskosten die PKB treffen. Wir können künftige

Mehrbelastungen nicht ex ante quantifizieren. Der Schutzverband der PKB aber

wird die Entwicklung in jedem ihm zugänglichen Fall genau beobachten und

versuchen, die Gestaltungsmöglichkeiten durch die PK zu verstehen. Einfach ist

dies nicht, unsere  Erkenntnisgrenzen sind angesichts z. B. der vielen Varianten

des Netting und der Kostenüberwälzung in die Management-Fees der

Vermögensverwalter eng.

Und ein Blick in die Jahresberichte und Rechenschaftsberichte der einzelnen PKn

und VRGen belegt leider, dass Transparenz, Klarheit, Kosteninformation,

Berücksichtigung von Interessen der Betroffenen im Bereich des Financial

Reporting streckenweise Fremdworte sind. Bei der Einhaltung der Grundregeln

einer einwandfreien Corporate Governance ist noch „ much room for improvement“.

 

Perspektiven für die Zweite Säule:

Der mittel- bis langfristige Ausblick gibt jeden Anlass zu wirklicher Sorge.

Denn neben den Unbillen des PKG ist an einem Unheil nicht zu zweifeln:

Die Basisparameter der Pensionskassenzusagen sind von der effektiven Entwicklung

an den Märkten zur Makulatur gemacht worden.

Sie sind illusionär und mittelfristig unhaltbar.

 

Ich darf hiezu Argumente und Zahlen (letztere freundlicherweise vom

Pensionskassenverband zur Verfügung gestellt) beibringen:

Zu Ende 1997 verwalteten die PK insgesamt ein Vermögen von 3,2 Mrd. €. Dieses

schrittweise zugeführte Alt-Vermögen performte von 1994 bis 1997 mit 8 %, für

die Jahre 1998 bis 2004 wurde es mit einer Durchschnittsperformance lt. OeKB und

Pensionskassenverband von 4,3 % p. a. veranlagt.

 

Im Jahr 1998 wurden etwa 1,6 Mrd. € neu in Pensionskassen übertragen, die

Performance auf diese neuen Kapitalien betrug, wenn sie ab 1999 voll veranlagt

waren - einschließlich Glanzjahre 2003/4 - nur 3,5 % p. a. Im Jahr 1999 wurden,

oft noch aus 2000 rückwirkend eingebucht, rund 2,4 Mrd. € neu übertragen, dieses

Kapital war in den folgenden fünf Jahren zu den schon angeführten katastrophalen

1,6 % veranlagt. Aus diesem Grund müssen wir den immer wiederholten

Erfolgszahlen von 7 % Performance p. a. seit Gründung der PK, in Wirklichkeit

übrigens 6,8 %, als Muster ohne Wert - da nicht realitätsbezogen gewichtet,

entschieden widersprechen. Und: Performance ist noch nicht zuteilbares Ergebnis.

 

 

Die ARGEn der Bank Austria Creditanstalt-Gruppe haben schon vor zwei Jahren beim

WIFO ein Gutachten zur Einschätzung der langfristigen Ertragsmöglichkeiten

gemischter Aktien/Renten-Portfolii in Auftrag gegeben.

Dessen Ergebnis ist bestürzend:

Siehe Schaubild 5.

 

Auf Basis einer Beobachtung der Aktienmärkte durch drei Jahrzehnte und unter

realistischer Beurteilung der Anleihemärkte waren laut WIFO aus Sicht 1999/2000

effektive, dem Deckungskapital zurechenbare Erträge von

- 7 % p. a. bei 38 % Aktienanteil in der VRG der Bank Austria innerhalb von 10

Jahren nur mit 44 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen.

- 7,5 % waren in der VRG der früheren Creditanstalt, die einen  Aktienanteil von

 

35 % aufwies, nur mit 36 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen.

 

Ungeachtet dieses Risikoprofils wurden die Portfolii der VRGen mit dem Ziel, die

ursprünglichen Pensionszusagen sicher zu stellen, 1999/2000 mit zu 7 und 7,5 %

abgezinstem Kapital dotiert und ein durch Jahrzehnte angespartes Vermögen -

arbeitsrechtlich ein vorenthaltener Lohn - aus den Pensionsrückstellungen meist

en bloc zu den gerade aktuellen (hohen) Kursen am Kapitalmarkt veranlagt.

In der Übertragungsphase haben sich also die Unternehmen des Landes von keiner

Aufsichtsbehörde angeleitet oder gehindert zur sofortigen Übertragung des

gesamten Deckungskapitals entschlossen, statt die kluge Variante des § 48 PKG zu

wählen und über 10 Jahre in Tranchen und unter Ausnutzung eines bewährten Cost

averaging die Deckungserfordernisse zu überweisen. Ein Teil der heutigen

Probleme und Enttäuschungen wäre bei einer solchen Übertragungsform vermieden

worden.

 

Gegen alle gebotenen Veranlagungsregeln wurde bei der Bildung der VRGen keine

Rücksicht auf die Altersstruktur der PKB genommen. AWB mit 30jähriger Ansparzeit

und bereits unmittelbar LB wurden in einer Gemeinschaft veranlagt.

Unberücksichtigt blieb dabei die total unterschiedliche Risikotragungsfähigkeit,

insbesondere die unverzichtbare Vorwegdotation ausreichender

Schwankungsrückstellungen. Offenkundig hat man in der Frage erforderliche Höhe

der SR auch nicht auf den Erfahrungsschatz entwickelter Pensionskassenmärkte,

wie die Schweiz oder Holland, zurückgegriffen.

 

Das WIFO hat - errechnet zur Jahresmitte 2003 - unter Berücksichtigung des Crash

2000/2002 auf 10 Jahre nur noch eine Wahrscheinlichkeit von 33 % gesehen, dass

die vorgesehene Performance von 7 bzw. 7,5 % p. a. erzielt würde und damit, wie

versprochen, um 2 % valorisierte Pensionen ausgezahlt würden.

 

Diese Erkenntnis der Marktrealität setzt sich nun verspätet durch.

Denn bei einer kürzlich abgehaltenen Fachveranstaltung verkündete die größte

Pensionskasse des Landes, dass sie ihre mittelfristige Planung zurzeit nur noch

auf ein mögliches Erreichen der Rechnungszinsen ausrichtet, aber selbst dieses

wenig ehrgeizige Ziel nur mit 50 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen glaubt. Damit

gibt es langfristig keine Valorisierung, keinen Aufbau von Reserven, von einem

Aufholen der Verluste aus der Vergangenheit ganz zu schweigen. Die

Versprechungen aus der Akquisitionsphase der Jahre um 2000 betreffend

Valorisierung etc. sind vergessen.

 

Vor einem Forum wie heute, das „Pensionskassen als richtige Lösung“ zur

Diskussion stellt, muss noch einmal die Frage der Parameterwahl in den späten

90erJahren und zu Anfang unseres Jahrzehnts gestellt werden.

Hier hat es wohl einen kollektiven Black-out der Pensionskassenexperten gegeben.

Denn während Lebensversicherungen mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung zu dieser

Zeit nur Garantiezinssätze zwischen drei und kurzzeitig maximal 4 % anboten,

lizitierten sich Pensionskassen in ihren Akquisitionsbemühungen in einen

Parameter-Wettlauf. Die historisch einzigartige Spekulationsblase an den

Aktienmärkten dieser Jahre hat keiner der Fachleute gesehen. Folgerichtig sind

solche Experten, die einen spekulativen Run nicht sehen können, dann natürlich

auch nicht imstande, eine später fast zwangsläufige Baisse erkennen zu können.

 

Mit Besorgnis erfüllt uns auch, dass sich oberste Richter diese Landes wie in

einem OGH-Beschluss vom 24. Juni 2004 zur Feststellung veranlasst sehen, mit den

gewählten Ansätzen von 7 bzw. 7,5 % sei der Gestaltungsspielraum der PK-Akteure

nicht überschritten worden. Sie werden in dieser Ansicht von unbelehrbaren

Gutachtern bestärkt und berufen sich auf Genehmigungen des BMfF. In Verteidigung

der Fehlurteile wird stets nur auf den Absturz der Aktienmärkte hingewiesen.

Dass die Zielverfehlungen in den Pensionskassen auch auf nicht sachgerechter

Beurteilung der Anleihemärkte, ja sogar der Währungsrisken beruhen, wird

geflissentlich verschwiegen. In Rentenwerten sind schließlich zwei Drittel der

Deckungsrückstellungen veranlagt. Allein aus der bereits 1998 vorhersehbar

niedrigeren, aber nicht eingepreisten SMR hat sich in den letzten acht Jahren

ein irreversibler Minderertrag aus den Rentenportefeuilles ergeben, der die

Größenordnung von 8 bis 10 % des Deckungskapitals erreicht.

 

Die Bedenken des BMfF zu seiner damaligen Fehleinschätzung haben nun u. a. im

August d. J. zur vorsorglichen Einholung eines weiteren Gutachtens geführt, in

dem sich ein an sich renommierter Fachmann dafür hergibt, wieder nur auf die

„Jahrhundertbaisse“ an den Aktienmärkten zu verweisen, die absolut

unvorhersehbar gewesen sei. Er zitiert dabei ausschließlich den abgestürzten

DAX, der in der Veranlagung der heimischen PKn eine untergeordnete Rolle spielt.

Hingegen zieht besagter Gutachter viel relevantere Indizes nicht heran. Und

schon gar nicht äußert sich der Experte zur Blindheit bezüglich des

Rentenmarkts. 

 

Grafik 6

Wir haben ausgehend von der IST-Werten einer VRG mit 7,5 % rÜ wie in der

ehemaligen Creditanstalt Hochrechnungen für die kommenden Jahrzehnte gemacht und

diese schon in unserer ersten Pressekonferenz am 3. März diesen Jahres in der

Öffentlichkeit präsentiert. Ungeachtet ihrer Dramatik haben sie zu keiner

Reaktion von welcher Seite immer geführt. Bitte betrachten Sie mit mir die

Aussichten eines heutigen LB.

 

Es führt kein Argument an der Tatsache vorbei, dass die von der Pensionskasse

beigestellte Pension bei den Berechtigten in 10 Jahren, also im Jahr 2015, im

besten der Fälle unter der (unrealistisch optimistischen) Annahme von Erträgen

von 7,5 % p. a. nur noch 60 % der ursprünglich zugesagten Höhe erreichen kann,

da ja die nicht vorhandene SR und die MERL dotiert werden müssen. Wenn in den

Jahren 2015 bis 2025 5,5 % p. a. erwirtschaftet werden sollten, was laut WIFO

und VBV nur zu 50 % wahrscheinlich ist, würde die Zusatzpension 2025 nur noch

rund die Hälfte des zugesagten Wertes betragen, realistisch allerdings, in

Anbetracht der zuvor angeführten Belastungsfaktoren, werden diese 50 % nicht

erreicht werden können.

 

Schaubild 7 fasst noch einmal die Belastungen der Zweiten Säule zusammen.

Mit dieser Perspektive ist der Handlungsbedarf der Pensionskassenpensionisten

und ihr Forderungskatalog deutlich gemacht.

 

Wir können daher nicht anders, als mit allem Nachdruck einerseits an den

Gesetzgeber zu appellieren, der eine große Zahl der Leistungsträger dieses

Landes mit einem unzureichenden und ex post geänderten Ordnungsrahmen für deren

Altersversorgung verprellt und der zusieht, wie SR und MERL ihren ursprünglichen

Sinn verlieren und ausschließlich zu Lasten der PKB konstruiert sind. Wir müssen

Handlungen, sprich Gesetzesänderungen fordern.

 

Andererseits müssen wir an die Unternehmensführungen appellieren, die Qualität

ihrer Pensionszusagen und ihre Möglichkeiten zur Sanierung zu überprüfen.

Viele Firmen haben anlässlich der Auflösung der bestehenden

Pensions-rückstellungen und der Übertragung in die PKn durch die Wahl der

überhöhten Parameter bedeutende Gewinne gemacht. Diese können sie nicht auf

Dauer zu Lasten ihrer Mitarbeiter - der Aktiven und der Pensionisten -

vereinnahmen. Fest steht im Übrigen, dass anlässlich der Übertragungen

elementare Informationspflichten missachtet wurden.

 

Zu überlegen ist, die Verantwortung von Aufsichtsbehörden (FMA, BMfF) und

Kontrollinstanzen (externe Wirtschaftsprüfer, Prüfaktuare) zu hinterfragen,

- wenn unvorsichtige Rechenannahmen, die realitätsfern sind, approbiert wurden

  bzw. viel zu spät Gegenmaßnahmen gesetzt wurden, 

- wenn Pensionskassen, um im Geschäft zu bleiben, im Regelfall die Parameter für

 

  die Veranlagung jeweils an die gerade noch erlaubte Höchstgrenze heranführen,

  und dann die versprochenen Leistungen nicht erzielen,

   - und wenn Rechnungsabschlüsse, die dokumentieren, dass der Zweck vieler

     VRGen, Pensionen in vorher ausgemachter Höhe auszahlen zu können, nicht

     erfüllt werden kann, ohne jede Konsequenz testiert werden.

 

Nicht zuletzt stellt sich die Frage, welche ökonomischen Überlegungen die

parallele Existenz von sechs überbetrieblichen und 15 betrieblichen

Pensionskassen für die rund 120 VRGen rechtfertigen. Das von den Pensionskassen

verwaltete Vermögen von besseren 10 Mrd. € ist kleiner als das Vermögen

einzelner, internationaler Investmentfonds. Und diese Fonds werden von einem

erfahrenen, großen Team gemanagt, sie verfügen über entsprechende Marktmacht.

Hierzulande werken dutzende Vorstände und hunderte Anlageexperten mit

Vermögensmassen bescheidener Größenordnung und teilweise lachhaft kleinen

Mandaten. Diesen Overhead zahlen längerfristig natürlich die

Pensionskassenberechtigten.

Wir glauben hier akuten Fusionsbedarf zur Sicherung von dringend gebotenen

Economies of scale und von Qualität zu orten.

Und auch ein anderer Vergleich stärkt uns in dieser Argumentation:

Die ganze PK-Landschaft vereint verfügt über ebensoviel zu veranlagendes Kapital

wie etwa einzelne der - international kleinen - Privatbanken in Österreich

verwalten.

 

Ich komme zum Ausgangspunkt zurück:

 

-   Eine Alterspension, die die erwartete Größenordnung bereits zu Beginn nicht

erreicht, die Inflation nicht abgilt, sondern häufig sogar nominell von Jahr zu

Jahr sinkt und somit keine Langzeitplanung erlaubt, kann weder im Sinne der

Väter der Pensionskassenlösung sein noch ist sie im Interesse der PKB. Sie

entspricht auch nicht den bisher üblichen Standards der Fürsorgepflicht des

Arbeitgebers und der Erfüllung von Sozialkontrakten zwischen Unternehmen und

deren Mitarbeitern.

-   Ohne substanzielle Reparaturen ist die österreichische „Zweite Säule“ unter

den zuvor angeführten Bedingungen am besten Weg, ihrer Aufgabe nicht gerecht zu

werden.

-   Unser Wirtschaftssystem muss in der Lage sein, Leistungsbereiten, durch

höhere Qualifikation und besonderen Einsatz besser Entlohnten eine verlässliche

Altersvorsorge zu sichern. Junge ebenso wie im besten Alter stehende Aktive

gleich wie schon Pensionierte haben Anspruch und Anrecht auf einen abgesicherten

dritten Lebensabschnitt. Ein bedeutender Teil der Leistungsträger in Österreichs

Wirtschaft kann nach Jahrzehnten der anerkannten Arbeit nicht derartig düpiert

werden.