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Systemanalyse und Darstellung der Ziel- setzung des PE|KA|BEGrundsätzlich ist die Idee einer kapitalgedeckten Altersversorgung ja nichts Schlechtes. Sie könnte an sich eine brauchbare Ergänzung zum ASVG-System sein. Im aktuellen österreichischen Pensionskassensystem allerdings wurde diese Grundidee leider durch Lobbyismus und Gewinngier namhafter Unternehmen mit Duldung durch die Politik in eine falsche Richtung gelenkt, wodurch sich das System selbst zum Scheitern verurteilt hat.Die Entwicklung:
Die
ursprünglich vor allem in größeren Firmen und Konzernen in Betriebsordnungen
verankerte Mitarbeiter-Altersversorgung hat im Wesentlichen etwa dem Pensionssystem
der Bundesbeamten entsprochen: Pensionszahlungen in Höhe von bis zu 80 % des
letzten Aktivbezugs (häufig ohne Berücksichtigung von Überstunden und immer
ohne Bonus) unter Einrechnung der jeweiligen ASVG-Ansprüche,
inflationsgesichert angeglichen an die Kollektivverträge der Aktiven.
Diese
Parameter führten zunächst –( kein Arbeitgeber schenkt etwas her!) - zu für
die Dienstnehmer entsprechend niedrigeren Aktivbezügen als bei vergleichbaren
Dienstverhältnissen, bei denen keine zusätzliche Altersversorgung inkludiert
war, dafür aber boten sie die „Rechtssicherheit“ einer kalkulierbaren
Altersversorgung über die reinen ASVG-Ansprüche hinaus.
Den
Dienstgebern war diese Variante allerdings als beachtlicher Kostenfaktor mit
der Zeit ein Dorn im Auge. Es wurden auch in vielen Firmen die dafür
einbehaltenen Gehaltsabschläge fahrlässiger Weise über Jahrzehnte nicht
ordnungsgemäß in voller Höhe rückgestellt. Strengere Bilanzierungsregeln in den
Neunzehnneunzigerjahren brachten die Unternehmen in diesem Zusammenhang gehörig
unter Zugzwang.
Die
„logische“ Konsequenz: Auslagerung dieser Verpflichtungen in neu zu gründende
Pensionskassen mit dem Ziel, über den Kapitalmarkt hohe Renditen zu
erwirtschaften und sich somit eine Nachdotation der meist zu niedrigen
Pensionsrückstellungen zu ersparen. Den gesetzlichen Rahmen schufen das
Betriebspensionsgesetz und das Pensionskassengesetz, beide aus 1990, letzteres
wurde inzwischen vielfach -
ausschließlich für die Betroffenen verschlechternd – novelliert.
Das Umfeld war für dieses Vorhaben günstig: Die
Zinsen auf dem Anleihemarkt waren in den ersten 90er-Jahren hoch, auf dem
Aktienmarkt kam es zu veritablen Boomphasen, die Überhitzung um das Jahr 2000
wollte niemand sehen. Aus heutiger Sicht unzureichend qualifizierte, häufig
auch willfährige Gutachter bestätigten die Angemessenheit der
Ertragserwartungen, indem sie die Marktsituation eines ganz außergewöhnlichen Jahrzehnts
als „Maß aller Dinge“ nahmen, ohne zu berücksichtigen, dass sich das
Börsen- geschehen über Jahrzehnte durch ein ständiges Auf und Nieder darstellt,
also seriös zugrundegelegte Durchschnitts-Ertragsannahmen entsprechend niedrig
angesetzt werden müssten. Besonders sträflich war die Ignoranz gegenüber der
Tatsache, dass Europa vor der Einführung des Euro stand, mit dem eine rigorose
Budgetdisziplin und europaweite Stabilitätskriterien vorgeschrieben wurden,
worauf die Kapitalmarktrenditen um mehrere Prozentpunkte und auf Dauer fielen. Die
Dienstgeber witterten
ihre Chance! Das erforderliche Deckungs- kapital für die Einhaltung der
ursprünglichen Pensionszusagen - wie oben erwähnt, meist fahrlässig zu niedrig
gehaltene Rückstellungen - war im alten
Direktzusage-System häufig nicht in vollem Umfang vorhanden. Bei der
Übertragung in die Pensionskassen wurde das Dilemma dadurch gelöst, dass auf
das Pensionsdeckungskapital mit so hohen künftigen Erträgen aus der Veranlagung gerechnet
wurde (Abzinsung des übertragenen Kapitals unter Ansatz eines unrealistisch
hohen rechnungsmäßigen Überschusses), dass das zu übertragende Kapital dann
jene Größenordnung erreichte, die man willens (oder teilweise - angeblich! -
nur mehr imstande) war, zur Verfügung zu stellen. Die Dienstgeber suchten das
kostengünstigste Angebot. Die Pensionskasse mit der höchsten Ertragszusage
(Rechnungszinsen, rechnungsmäßiger Überschuss) erhielt in der Regel den
Zuschlag. Die
Pensionskassen wiederum, gestützt
auf die aus heutiger Sicht fragwürdigen bis Gefälligkeitsgutachten und im
Bestreben, dieses einträgliche Geschäft an sich zu ziehen, sagten vollmundig
die von den Unternehmen verlangten Rechnungszinsen zu und übernahmen so für die
Altersversorgung eine Verantwortung, die sie seriöser Weise auf Dauer nicht
tragen konnten. Die
Politik machte sich zum
Handlanger der (vgl. oben) „in Not geratenen“ Unternehmen. ÖVP-Stichwort: Wirtschaftskammer-Lobbyismus,
SPÖ-Stichwort: Verstaatlichten-Desaster. So wurde das in Europa schlechteste
Pensionskassengesetz aus der Taufe gehoben. Und die Anwälte der Dienstnehmer
bei den Sozialpartnern, AK und ÖGB? Ob Unkenntnis und vielleicht teilweise
Täuschung von Betriebsräten die Ursache waren, sei kommentarlos in den Raum
gestellt. Jedenfalls hat sich auch die Gewerkschaft letztlich über den Tisch
ziehen lassen. Nur die AK sah die Entwicklung voraus und fixierte – welch sozialer
Akt österreichweiter Solidarität! - wenigstens für ihre eigenen Mitarbeiter von
vorneherein niedrigere Rechnungszinsen und eine Nachschussverpflichtung. Wer
waren nun die Opfer dieser Systemumstellung? Unter starkem Zeitdruck wurden die Mitarbeiter in
das neue System transferiert, wobei sich, wie wir nun sehen, ergab: je näher
der Mitarbeiter dem Pensionsantrittsalter war, desto höher war der Fehlbetrag
zwischen übertragenem und tatsächlich erforderlichem Deckungskapital. Es geht durchaus
auch anders: Bei der Umstellung des Bundespensionssystems wurde diesem Umstand
dank der übermächtigen Beamtengewerkschaft insoferne Rechnung getragen, als man
ältere Beamte aus der neuen Pensionsregelung herausnahm (vielsagend der damalige
scherzhafte Slogan mit ernstem Hintergrund: „Als Beamter darfst Du alles sein,
nur nicht unter Fünfzig“: Beamte über Fünfzig wurden nämlich im alten System
belassen), hingegen wurden die Mitarbeiter aus Unternehmen der Privatwirtschaft
- sie hatten keine Lobby, die Gewerkschaft hat sie völlig im Stich gelassen -
praktisch von heute auf morgen ohne Berücksichtigung des Alters und ohne
entsprechende Absicherungen, wie international üblich z. B. substanzielle
Schwankungsrückstellungen, umgestellt.
Und
die Verantwortung des Staates? Die verlockende Aussicht, eventuell
längerfristig das ASVG-System zu entlasten und die Lobby der Pensionskassen
(Wirtschaftskammer) führten zu einem Gesetz, das die Eigenkapitaldeckung der
Pensionskassen fahrlässig und bei Weitem zu niedrig ansetzte. Zulasten der Pensionisten
und Pensionsanwärter wurde eine völlig zahnlose „Mindestertragsgarantie“ vorgesehen, für deren
Einhaltung keine Haftung vorgesehen war. Der größte Sündenfall war die
Genehmigung der unrealistisch hohen Ertragsannahmen durch die Finanzmarktaufsicht
bzw. deren Vorgängerbehörde im BMF. Die Börsendesaster im letzten Jahrzehnt
brachten die Pensionskassen in arge Schwierigkeiten. Das führte mit den
Gesetzesnovellen 2003 und 2005 – herbeigeführt von der Pensionskassen- lobby, vor
allem ihren Aktionären (oftmals ident mit den [ehemaligen] Dienst- gebern) – zu
einer nachträglichen, verfassungsrechtlich fragwürdigen(!) Be- schneidung der
Rechte der Pensionskassenberechtigten: Totalabschaffung der
„Mindestertragsgarantie“, optionale Wahlmöglichkeit einer Scheingarantie, die die
Berechtigten selbst zu finanzieren hatten. Die hohen Rechnungszinsen wurden für
Neuverträge ab 2004 herabgesetzt – über eine notwendige Sanierung von
Altverträgen ging man stillschweigend hinweg.
Der Börsengau
2008 stürzte so nach laufenden Einbußen durch unterschiedliche Nichterfüllung
der versprochenen Rechnungszinsen in den letzten 10 Jahren die
Pensionsempfänger in das tiefe Loch einer neuerlichen bis zu 25 %igen
Pensionskürzung per 2009. Die Verluste gegenüber den ursprünglichen
Firmenzusagen belaufen sich somit bis dato nach rund 10 Jahren
Pensionskassentransfer bei einem großen Teil der Ansprüche auf bis zu 45%. D.h.:
Ein beachtlicher Teil der gegenwärtig rund 70.000 Pensionisten und rund 300.000
von den Anwartschaftsberechtigten haben bis zur Hälfte der aufgrund
ursprünglicher Rechtsansprüche erworbenen Pensionszusatz- leistungen bzw. des
dafür erforderlichen Deckungskapitals eingebüßt.
Vor
diesem Szenario haben sich Interessengruppen und Arbeitsgemein- schaften der
Betroffenen aus einigen Firmen vor sechs Jahren zusammengetan und PE|KA|BE – den Schutzverband der
Pensions- kassenberechtigten gegründet. Diese Vereinigung ist inzwischen auf
18 Mitgliedsvereine ange- wachsen und repräsentiert direkt etwa zwanzigtausend
Betroffene, vertritt aber inhaltlich die Interessen aller Pensionskassenopfer. Wir
müssen damit leben, dass die Pensionskassen-Pensionisten wie die Mehrzahl aller
älteren Menschen eine stumme Masse sind, die ihre Rechte nicht mehr zu
verteidigen imstande sind. Das Resümee unserer Aktivitäten und Bemühungen in
zahllosen Gesprächen mit Politikern, Pensionskassen und (ehemaligen)
Dienstgebern unter Einsatz von vielen Mannmonaten unentgeltlicher
ehren- amtlicher Tätigkeit ist leider frustrierend: Reaktion
der Politik: Bedauerndes Achselzucken
– bei angeblich vollem Verständnis für die Situation – und Rückzug auf die
Position: staatliche Hilfe etwa durch steuerliche Instrumente sei nicht
möglich. Die Mitverantwortung für das Desaster durch eine willfährige
Anlassgesetzgebung wird natürlich in Abrede gestellt. Die dzt.
Regierungsparteien, in den Neunzigerjahren ebenfalls für das
Pensionskassengesetz verantwortlich, halten sich bedeckt: Naturgemäß die ÖVP
stärker (Hintergrundlobby, WK), die SPÖ verschanzt sich de facto hinter der
Koalitionsräson. Die Oppositionsparteien nützen unsere Demarchen zwar mehr oder
weniger für ihre Politik gegenüber der Regierung, wirkliche Schützenhilfe ist aber
auch von dort sehr gering. Reaktion
der Pensionskassen: Mit
Schönreden der Realität unter Zuhilfenahme irrelevanter Parameter (vgl.
Zakostelsky-Interview Anfang September im Profil) wird laufend versucht, die
Situation zu beschönigen und das Desaster für fast die Hälfte der derzeitigen
Pensionskassenkunden totzuschweigen. Man ist stark daran interessiert, die
hohen Rechnungszinsen wegzubringen – allerdings auf Kosten der Betroffenen.
Dies ginge ausschließ- lich zu deren Lasten, da jede Absenkung der
Rechnungszinsen um 1 Prozent- punkt zu einer sofortigen und irreversiblen Kürzung
der ausgezahlten Pension um rund 10 % führt. Das ist absolut unannehmbar. Die Zeche für fahrlässig überhöhte Rechnungs- zinsen sollten die Verursacher zu zahlen haben! Reaktion
der (ehemaligen) Dienstgeber: „Wir waschen unsere Hände in Unschuld. Alle waren guten Glaubens, für uns
ist das Thema durch die seinerzeitigen Übertragungen erledigt.“ Nahezu
50.000 Pensionisten stehen bereits vor den Trümmern ihrer Altersversorgung.
Hunderttausende aktive Kolleginnen und Kollegen sind sich derzeit noch nicht
der Tragweite der für sie schlagend gewordenen Konsequenzen bewusst.Da bedürfte es dringender Aufklärung! Hier sieht sich Pe|ka|be ressourcen- mäßig überfordert. Unsere medialen „Erfolge“ sind zwar – gemessen an den Möglichkeiten – nicht unbeachtlich (insbesondere der STANDARD sei hier als unser stärkster Helfer dankend erwähnt), wir haben aber als Betroffene des Pensionskassensystems leider noch mit einem weiteren Dilemma zu kämpfen: wir werden von der all- gegenwärtigen Neidgesellschaft als „G`stopfte“ abgestempelt. Wohlerworbene (und auch in der Vergangenheit aus direkter und indirekter Eigenleistung vorfinanzierte) Rechte werden vielfach (bewusst) übersehen, auch, dass durchschnittlich daraus resultierende Zusatzpensionen zur ASVG von zuletzt 470 EUR, Tendenz leider fallend, wirklich keine „G`stopften-Privile- gien“ sind. Für Bezieher größerer Pensionen, die dann entsprechend niedriger sind, bedeuten die hohen Kürzungen natürlich einen weitgehenden Eingriff und eine echte Änderung für ihre langjährige finanzielle Lebensplanung. Status
quo: die aufgrund unserer
eindrucksvollen Demonstration im Jänner 2009 auf dem Ballhausplatz vom
Vizekanzler eingesetzte „Reform- kommission“ tritt am Stand. Aufgrund einer
Pattstellung zwischen den Sozial- partnern geht nichts wirklich weiter.
„Ergebnisse“ der Kommission sind bisher ausschließlich im
Pensionskasseninteresse vorgeschlagene kosmetische Verbesserungen. Für die
Sanierung der verunglückten Hochzins-- VRG`n wurde trotz diesbezüglichen
Engagements des Seniorenrats nichts erreicht. Es steht zu befürchten, dass die
nächste Gesetzesnovelle die oa. Hunderttausenden auf ihren schuldlos erlittenen
Verlusten und damit den Trümmern ihrer Altersversorgung sitzen lässt.Der über die letzten 10 Jahre erwirtschaftete tatsächliche durchschnittliche Ertrag liegt bei knapp 2%. Die anderslautenden Meldungen des Fachverbands der Pensions- kassen sind grob irreführend, da sie keinerlei Kapitalgewichtung berücksichtigen: Anfang der Neunzigerjahre standen einem geringen Pensionskapital höhere Veranlagungserträge gegenüber. Mit dem Transfer der großen Deckungs- beiträge zu Ende des vergangenen Jahrzehnts „ging`s laufend bergab“, seit damals fielen die Erträge und der echte Ertragsdurchschnitt liegt eben bei rund 2 % p. a. Angesichts von notwendiger und in der Vergangenheit auch voll- mundig versprochener Inflationsabgeltung durch Erreichen des vereinbarten rechnungsmäßigen Überschusses von 1-2 % über dem jeweiligen Rechnungs- zins sowie da die immer weiter steigende Lebenserwartung laufend berück- sichtigt werden muss, und daher die Sterbetafeln für die Pensionsberechnung laufend adaptiert werden, ergibt sich somit das Erfordernis einer Bruttoper- formance von bis zu 8,5 %. Die tatsächlichen Ergebnisse entsprechen aber einem Minderertrag von alljährlich nahezu 7 %. Nicht einmal die seit 2004 nur mehr bewilligte Höchstgrenze des Rechnungszinses von 3,5 % schafft das System. PE|KA|BE hat einen Forderungskatalog erarbeitet, der Vorschläge zur nachhaltigen Sanierung beinhaltet. Die ultimative Forderung nach Kapital- herausgabe, von der Gegenseite fälschlicherweise als Hindernis einer Systemkonsolidierung abgelehnt, stellt nur einen letzten SOS-Hilfeschrei der Betroffenen dar, zu den bisherigen Verlusten nicht noch weiteres Abdriften der Pensionszusagen in Kauf nehmen zu müssen und hier alternativ lieber selbst die Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Günter Braun, pressesprecher@pekabe.at Tel. 0699 – 111 58 699 Zweite Säule: Chronologie seit dem Börsencrash 2008 31. Dezember
2008: Der Börsencrash bringt den Pensionskassenberechtigten neuerlich Pensionseinbußen von bis zu 25%, die Gesamtverluste addieren sich bereits auf bis zu 45%. 29.
Jänner 2009: Demo auf dem Ballhausplatz: trotz unwirtlichen Winterwetters demonstrieren über 1.000 Betroffene des Pensionskassendesasters vor dem Bundeskanzleramt, 6.500 Protestunterstützungserklärungen werden im Büro des Bundeskanzlers und im Finanzministerium deponiert. Reaktion: der Finanzminister beruft eine Kommission zur Reformierung des Pensionskassengesetzes ein, Teilnehmer: BMF, BMASK, Sozialpartner – Pe|ka|be wird als Teilnehmer nicht akzeptiert. Der Bundeskanzler hat die Probleme der Pensionskassenopfer bisher nicht einmal ignoriert. 4. März 2009:Pe|ka|be-Pressekonferenz: “Es brennt der Hut......“ 27. Mai 2009:Pe|ka|be-Pressekonferenz: “2.600 Pensionskassenpensionisten gehen zum VerfGH“ 17. Juni 2009:Demo vor den Austria Center – Hauptversammlung der VBV, der größten Pensionskasse 25. Juni 2009:GPA-Veranstaltung: „PK am Ende, was bringt die Reform?“ Ende
Juli 2009:Vorhabensbericht der Regierung zur Pensionskassenreform: die Pensionskassen und ihre Lobbies haben sich in der Reformkommission total durchgesetzt. Außer kosmetischen Korrekturen, die nur den Kassen, nicht den Betroffenen nützen, ist nichts angedacht. Die Vorschläge und Forderungen von Pe|ka|be werden nicht einmal diskutiert! 3. September 2009: Pe|ka|be-Auftritt beim SPÖ-Parteitag in Linz: Freundliche Verständnisbekundung und Unterstützungszusage seitens des Sozialministers 4. September 2009: Pe|ka|be-Auftritt beim ÖVP-Presseheurigen auf dem Kahlenberg: Gespräch mit dem Finanzminister möglich, persönliche Zusage einer Kontaktaufnahme durch Pröll – seither diesbezüglich jedoch Funkstille. Im
September 2009:verweist der VerfGH die 2.600 Beschwerdeführer vom 27.Mai auf den Zivilrechtsweg. Immerhin wird ihnen dadurch indirekt Parteienstatus seitens des VerfGH zugestanden, den sie bis dato nicht hatten -> ein kleiner positiver Mosaikstein! 24.September 2009: Übergabe einer von 2.200 Personen unterstützten Bürgerinitiative an NR-Präs.Prammer 30. September 2009: 84 NR-Abg. bringen beim VerfGH eine Beschwerde ein 12.November 2009: AK-Pressekonferenz mit Pe|ka|be-Beteiligung Anfang 2010: Die Pensionskassen bejubeln ein angebliches Traumergebnis von durchschnittlich 9% Performance. Daß Performance nicht gleich Pensionserhöhung ist und daß trotzdem für viele Betroffene weitere Kürzungen ins Haus stehen, wird diskret verschwiegen: „Die halbe Wahrheit ist oft die größte Lüge“ 29. Jänner 2010: Seniorensprecher von SPÖ. ÖVP, FPÖ u. BZÖ übergeben eine Petition mit den Pe|ka|be-Forderungen an NR-Präs. Prammer Ende
Jänner 2010: Der VerfGH weist die Beschwerde der 84 Abgeordneten zurück: „Es handle sich um eine weitreichende Gesetzesänderung, dazu sei der VerfGH nicht befugt – er sei nicht der Gesetzgeber“ 4.
Februar 2010:Reformkommission tagt wieder, keine Lösung, da Pattstellung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebervertretungen, Einsetzung von Arbeitskreisen: „Wenn einer nicht mehr weiter weiß, gründet er einen Arbeitskreis“ 23.
Februar 2010: Pe|ka|be-Pressekonferenz: Stillstand in der Pensionskassenreform – Realitätsverweigerung der Pensionskassen – Pe|ka|be mahnt sein Reformprogramm ein! Günter Braun Hier finden Sie Beiträge unserer Mitglieder zu ausgewählten Themen: Lebenserwartung |
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