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Alles ist relativ!

Statistik und Fachverband der

Pensionskassen

In hinlänglich bekannter Weise agiert der Fachverband der Pensionskassen auch beim Jahresergebnis 2008 mit Durchschnittszahlen, die entsprechender Relativierung bedürfen:

  1. Was bedeutet „Minus“? Negativperformance + Rechnungszins (RZ)! Zum „Negativergebnis“, also der Minusperformance ist der jeweilige Rechnungszins(RZ), also je nach VRG 3,5 – 6,5 % zu addieren, sodass sich bereits die „durchschnittlichen“  13,1 % Verlust auf bis nahe 20 % Pensionskürzung erhöhen! Diese Tatsache wird konsequent verschwiegen und damit eine irreführende Schönung der Pensionskassenkatastrophe vorgenommen.
  2. Völlig unter den Tisch gekehrt wird, dass Pensionskassen ursprünglich in ihren Angeboten und in der Berechnung der Pensionshöhe von dem Erreichen eines rechnungsmäßigen Überschusses (rÜ) ausgegangen sind. Dieser ist  noch um  1 bis 4 % höher als der RZ, liegt zwischen 7 und 7,5 %, und sollte die Valorisierung der Pensionen absichern. Das Versagen der Pensionskassen ist also noch größer, sie haben 2008 ihre Ziele bereits im Durchschnitt um über 20 % verfehlt, in Einzelfälle natürlich noch mehr.  Entgegen ihren Zusagen fühlen sich Pensionskassen nur noch veranlasst, gleichbleibende Pensionen auszuzahlen, wobei sie auch dazu meist nicht mehr imstande sind.
  3. Was bedeutet „Durchschnittsergebnis“? Alle Veranlagungsgemeinschaften (VRG) aus unterschiedlich erfolgreich veranlagenden Pensionskassen  - gute und schlechte, mit hohem oder niedrigem RZ, leistungs- oder beitragsorientiert, betrieblich und überbetrieblich, erstere also gar nicht Pensionskassen im eigentlichen Sinn sondern in Betrieben angesiedelt -   werden in einen Topf geworfen, es werden wieder einmal Äpfel mit Birnen verglichen.
  4. Bei leistungsorientierten Verträgen müssen Dienstgeber den Fehlbetrag der Pensionskassenveranlagung zuschießen, es ist nicht bekannt, wie und ob diese Tatsache in den Performancezahlen aufscheint. VRGn mit Leistungsorientierung wären überhaupt aus dem Gesamtsystem herauszulösen und gesondert zu betrachten, denn ihre Auszahlungen sind nicht der Pensionskasse zu verdanken, sondern großzügigen Dienstgebern.
  5. VRGen mit niedrigerem RZ und vertraglich geringer Aktienquote haben in diesem Marktumfeld auch geringere Verluste (oder Erträge) als solche mit höherem RZ. Beide statistisch in einen Topf zu werfen, ist unseriös und verzerrt das objektive Bild.
  6. Die vom Fachverband in Selbstlob zitierte „konservative Veranlagungspolitik“ , die man als „Leistung“ gegenüber rein aktienbasierten Exoten wie Irland oder Schweden herausstreicht, hat die Verluste nicht verhindert, obwohl es im Bereich der  festverzinslichen Papiere sehr wohl Gewinnchancen gegeben hätte.
  7. Und die „Durchschnittsperformance“ seit 1990? Es wird weiter - ohne entsprechende Gewichtung  und ohne Differenzierung nach Kassen - von fast 6 % Erträgen gesprochen. Nach der ständigen Kritik, dass vor 1998 nur wenig Pensionskapital verwaltet wurde, und damit auch dieser Zinssatz nur kleinen  Teilen des Pensionskassenkapitals zugutegekommen ist, spricht man neuerdings auch vom Durchschnitt der letzten 5 oder 3 Jahre - natürlich unter Ausklammerung von 2008 und der bereits katastrophalen Jahre 2000 bis 2002! Tatsache ist, dass die durchschnittliche Performance aller Pensionskassen von 2000 bis Ende 2008 knapp über 1% liegt. Im Vergleich dazu: Die Versicherungswirtschaft hat im gleichen Zeitraum bei einem garantierten Zinssatz von zuletzt 2,25 % effektiv  rund 4 ¾ % im Neunjahres-durchschnitt an ihre Kunden ausgeschüttet!
  8. Ein Drittel der Leistungsberechtigten hat gleichbleibende oder höhere Pensionen? Gleichbleibende wohl nur dann, falls die Glücklichen  auf Reste einer Schwankungsrückstellung zurückgreifen können. Und höhere Pensionen nur, wenn es sich um leistungsorientierte Verträge handelt, also die ehemaligen Dienstgeber für die von den Pensionskassen erwirtschafteten Verluste aufkommen. Diese Pensionserhöhung für voraussichtlich 20 % aller Pensionsbezieher ist keinesfalls ein Verdienst der Pensionskassen!
  9. Die über 40.000 Pensionisten und ihre Familien, die allein in diesem Jahr mit untragbaren und dazu noch unaufholbaren Pensionseinbußen von teils über 20 % konfrontiert sind,  zuvor bereits bis zu 30 % ihrer Pensionszusagen verloren haben, werden im Regen stehen gelassen. Verschwiegen wird aber auch geflissentlich , dass 100.000e Anwartschaftsberechtigte ebensolche Kürzungen ihrer künftigen Pensionen erleiden werden, da ihr Deckungskapital sinkt. Sie werden heute die mit den „Jubelmeldungen ©Fachverband“ bewusst irregeführt und ruhiggestellt. Es sei wiederholt. Verluste sind keine Eintagsfliegen, sie sind nach übereinstimmender Meinung aller Marktbeobachter auch in Zukunft unaufholbar. Wenn auf das Deckungskapital der alljährlich erforderliche rÜ nicht erreicht bzw. nun seit Jahren massiv verfehlt wird, ist die Ausgangsbasis für die Pensionsberechnung zu klein, die Pension sinkt unaufhaltsam weiter!

„Erfolgsrezept“ des Fachverbands der Pensionskassen:

Es kann nur verwundern, dass ein Fachverband Verluste im Durchschnitt aller VRGen quer durch den Gemüsegarten unabhängig von ihrer Größe, der Höhe ihrer RZ und rÜ von 13,1 % statt erforderlicher Erträge von 7,5 % als relativen Erfolg zu vermarkten wagt. Nicht Beschönigung, sondern Realitätssinn und der Einsatz aller Kräfte zu einer Rettung der „ 2. Säule“ ist angesagt! Soviel zur Relativität der Statistik!


Ein grundlegender Irrtum: Rechnungszins=Pensionserhöhung!

In den Medien – aber teilweise sogar bei maßgeblichen, aber weniger sachkundigen Politikern – wird immer wieder der sogenannte Rechnungszins falsch interpretiert:

Ein von den Pensionskassen  in einem Geschäftsjahr erzieltes Veranlagungs- ergebnis in Höhe des Rechnungszinses, also von beispielsweise 5,5 %, wird immer wieder als „weit über der Inflationsrate“ bezeichnet und unterstellt fälschlicherweise, dass Pensionskassenpensionisten in diesem Fall eine jährliche Pensionserhöhung von 5,5 % bekämen. Davon kann nicht die Rede sein:

Wenn die Pensionskassen den Rechnungszins netto erwirtschaften, so heißt das lediglich, dass sie die Pensionen im folgenden Jahr in gleicher Höhe wie im Vorjahr auszahlen können, d. h. ohne Inflationsabgeltung! Diese wird erst möglich, wenn der sogenannte rechnungsmäßige Überschuss  erzielt wird, ein Zinssatz der in der Regel 2% über dem Rechnungszins angesetzt ist. 

Tatsächlich haben die Pensionskassen allerdings seit 2000 im Durchschnitt selbst den Rechnungszins weit  verfehlt und damit die Pensionen meist nicht einmal auf gleichgehaltenem Niveau auszahlen können.

Die ursprünglichen Zusagen, mit denen die Pensionskassen die Dienstgeber und Betriebsräte zum Vertragsabschluss geködert haben, versprachen, jedenfalls den rechnungsmäßigen Überschuss zu erwirtschaften und so eine - wie auch im Pensionskassengesetz vorgesehen - laufende Anpassung der Pensionen und der Pensionsansprüche zu ermöglichen. Inzwischen haben die Pensionskassen längst zurückgesteckt und verkünden entgegen ihren Zusagen, dass sie auf mittlere Sicht  nur mehr höchstens den Rechnungszins erzielen können, eine Inflationsabgeltung in der Pensionskassenpension also nicht mehr vorgesehen ist.

Die Konsequenz dieses Offenbarungseides ist ihnen natürlich unangenehm – deshalb wird von dieser Seite die oa. Fehlinterpretation von Medienvertretern und wenig sachkundigen Politikern in der Öffentlichkeit nicht nur nicht korrigiert sondern auch in der eigenen Argumentation benützt: Man verwendet nur noch den Terminus „gleichbleibende Pension“ und verschweigt vornehm die Kaufkraft.

Der Pe|ka|be sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, solche Fehlinterpretationen und Missverständnisse aufzuklären.

Günter Braun

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