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Alles ist relativ!
Statistik und Fachverband
der
Pensionskassen
In
hinlänglich
bekannter Weise agiert der Fachverband der Pensionskassen auch beim
Jahresergebnis 2008 mit Durchschnittszahlen, die entsprechender
Relativierung
bedürfen:
- Was
bedeutet „Minus“? Negativperformance
+ Rechnungszins (RZ)!
Zum „Negativergebnis“, also der Minusperformance
ist der jeweilige Rechnungszins(RZ),
also je nach VRG 3,5 – 6,5 % zu
addieren, sodass sich bereits die
„durchschnittlichen“
13,1 % Verlust auf bis nahe 20 %
Pensionskürzung
erhöhen! Diese Tatsache wird konsequent verschwiegen und damit
eine
irreführende Schönung der Pensionskassenkatastrophe
vorgenommen.
- Völlig
unter den Tisch gekehrt
wird, dass Pensionskassen ursprünglich in ihren Angeboten und
in der Berechnung
der Pensionshöhe von dem Erreichen eines rechnungsmäßigen
Überschusses (rÜ) ausgegangen sind. Dieser
ist noch um
1 bis 4 % höher als der RZ, liegt
zwischen 7 und 7,5 %, und sollte die
Valorisierung der Pensionen absichern. Das Versagen der Pensionskassen
ist also
noch größer, sie haben 2008 ihre Ziele bereits im
Durchschnitt um über 20 % verfehlt,
in Einzelfälle natürlich
noch mehr. Entgegen
ihren Zusagen fühlen
sich Pensionskassen nur noch veranlasst, gleichbleibende Pensionen
auszuzahlen,
wobei sie auch dazu meist nicht mehr imstande sind.
- Was bedeutet „Durchschnittsergebnis“?
Alle
Veranlagungsgemeinschaften (VRG) aus unterschiedlich erfolgreich
veranlagenden
Pensionskassen -
gute und schlechte, mit
hohem oder niedrigem RZ, leistungs- oder beitragsorientiert,
betrieblich und
überbetrieblich, erstere also gar nicht Pensionskassen im
eigentlichen Sinn
sondern in Betrieben angesiedelt -
werden
in einen Topf geworfen, es werden wieder
einmal Äpfel mit Birnen verglichen.
- Bei leistungsorientierten
Verträgen müssen Dienstgeber den Fehlbetrag
der Pensionskassenveranlagung zuschießen, es ist nicht
bekannt, wie und ob diese
Tatsache in den Performancezahlen aufscheint. VRGn mit
Leistungsorientierung wären
überhaupt aus dem Gesamtsystem herauszulösen und
gesondert zu betrachten, denn
ihre Auszahlungen sind nicht der Pensionskasse zu verdanken, sondern
großzügigen Dienstgebern.
- VRGen mit niedrigerem RZ
und vertraglich geringer Aktienquote haben in diesem Marktumfeld auch
geringere Verluste (oder Erträge) als solche mit
höherem RZ. Beide statistisch in
einen Topf zu werfen, ist unseriös und verzerrt das objektive
Bild.
- Die vom Fachverband in
Selbstlob zitierte „konservative
Veranlagungspolitik“ , die man als
„Leistung“ gegenüber rein
aktienbasierten Exoten wie Irland oder Schweden herausstreicht, hat die
Verluste nicht verhindert, obwohl es im Bereich der
festverzinslichen Papiere sehr wohl
Gewinnchancen gegeben hätte.
- Und die
„Durchschnittsperformance“ seit 1990? Es wird
weiter - ohne entsprechende
Gewichtung und ohne
Differenzierung nach
Kassen - von fast 6 % Erträgen gesprochen. Nach der
ständigen Kritik, dass vor
1998 nur wenig Pensionskapital verwaltet wurde, und damit auch dieser
Zinssatz
nur kleinen Teilen
des
Pensionskassenkapitals zugutegekommen ist, spricht man neuerdings auch
vom
Durchschnitt der letzten 5 oder 3 Jahre - natürlich unter
Ausklammerung von
2008 und der bereits katastrophalen Jahre 2000 bis 2002! Tatsache ist,
dass die durchschnittliche Performance aller
Pensionskassen von 2000 bis Ende 2008 knapp über 1%
liegt. Im Vergleich
dazu: Die Versicherungswirtschaft hat im gleichen Zeitraum bei einem
garantierten Zinssatz von zuletzt 2,25 % effektiv
rund 4 ¾ % im Neunjahres-durchschnitt
an ihre
Kunden ausgeschüttet!
- Ein Drittel der Leistungsberechtigten
hat gleichbleibende oder höhere Pensionen? Gleichbleibende
wohl nur dann, falls
die Glücklichen auf
Reste einer
Schwankungsrückstellung zurückgreifen
können. Und höhere Pensionen
nur, wenn es sich um leistungsorientierte Verträge
handelt, also die ehemaligen Dienstgeber für die von den
Pensionskassen erwirtschafteten
Verluste aufkommen. Diese Pensionserhöhung für
voraussichtlich 20 % aller
Pensionsbezieher ist keinesfalls ein Verdienst der Pensionskassen!
- Die über 40.000 Pensionisten und ihre
Familien,
die allein in diesem Jahr mit untragbaren und dazu noch unaufholbaren
Pensionseinbußen
von teils über 20 % konfrontiert sind, zuvor
bereits bis zu 30 % ihrer
Pensionszusagen verloren haben, werden im Regen stehen gelassen.
Verschwiegen
wird aber auch geflissentlich , dass 100.000e
Anwartschaftsberechtigte ebensolche Kürzungen ihrer
künftigen Pensionen
erleiden werden, da ihr Deckungskapital sinkt. Sie werden heute die mit
den „Jubelmeldungen
©Fachverband“ bewusst irregeführt und
ruhiggestellt. Es sei wiederholt. Verluste
sind keine Eintagsfliegen, sie sind nach übereinstimmender
Meinung aller
Marktbeobachter auch in Zukunft unaufholbar. Wenn auf das
Deckungskapital der
alljährlich erforderliche rÜ nicht erreicht bzw. nun
seit Jahren massiv
verfehlt wird, ist die Ausgangsbasis für die
Pensionsberechnung zu klein, die
Pension sinkt unaufhaltsam weiter!
„Erfolgsrezept“
des Fachverbands der Pensionskassen:
Es kann nur
verwundern, dass ein Fachverband Verluste im Durchschnitt aller VRGen
quer
durch den Gemüsegarten unabhängig von ihrer
Größe, der Höhe ihrer RZ und rÜ
von
13,1 % statt erforderlicher Erträge von 7,5 % als relativen
Erfolg zu
vermarkten wagt. Nicht Beschönigung, sondern
Realitätssinn und der Einsatz
aller Kräfte zu einer Rettung der „ 2.
Säule“ ist angesagt! Soviel zur
Relativität der Statistik!
Ein
grundlegender Irrtum:
Rechnungszins=Pensionserhöhung!
In
den Medien – aber teilweise sogar bei maßgeblichen,
aber weniger sachkundigen Politikern – wird immer wieder der
sogenannte Rechnungszins falsch interpretiert:
Ein von den Pensionskassen in einem
Geschäftsjahr erzieltes Veranlagungs- ergebnis
in Höhe des Rechnungszinses, also von beispielsweise 5,5 %,
wird immer wieder
als „weit über der Inflationsrate“
bezeichnet und unterstellt
fälschlicherweise, dass Pensionskassenpensionisten in diesem
Fall eine
jährliche Pensionserhöhung von 5,5 %
bekämen. Davon kann nicht die Rede sein:
Wenn
die
Pensionskassen den Rechnungszins netto erwirtschaften, so
heißt das lediglich, dass
sie die Pensionen im
folgenden Jahr in gleicher Höhe wie im Vorjahr auszahlen
können, d. h. ohne Inflationsabgeltung!
Diese wird erst möglich, wenn der sogenannte
rechnungsmäßige Überschuss
erzielt wird,
ein Zinssatz der in der Regel 2% über dem
Rechnungszins angesetzt ist.
Tatsächlich haben die Pensionskassen
allerdings seit
2000 im Durchschnitt selbst
den Rechnungszins weit verfehlt
und damit die
Pensionen meist nicht einmal auf gleichgehaltenem Niveau auszahlen
können.
Die
ursprünglichen Zusagen, mit denen die
Pensionskassen die Dienstgeber und
Betriebsräte zum Vertragsabschluss geködert haben,
versprachen, jedenfalls den rechnungsmäßigen
Überschuss zu erwirtschaften und so eine - wie auch im
Pensionskassengesetz vorgesehen -
laufende Anpassung der Pensionen und der Pensionsansprüche zu
ermöglichen.
Inzwischen haben die Pensionskassen längst
zurückgesteckt und
verkünden entgegen ihren
Zusagen, dass sie auf mittlere Sicht nur
mehr höchstens den Rechnungszins erzielen können,
eine
Inflationsabgeltung in der
Pensionskassenpension also nicht mehr vorgesehen ist.
Die
Konsequenz dieses Offenbarungseides ist ihnen natürlich
unangenehm – deshalb wird
von dieser Seite die oa. Fehlinterpretation von Medienvertretern und
wenig
sachkundigen Politikern in der Öffentlichkeit nicht nur nicht
korrigiert
sondern auch in der eigenen Argumentation
benützt: Man
verwendet nur noch den Terminus „gleichbleibende
Pension“ und verschweigt
vornehm die Kaufkraft.
Der
Pe|ka|be sieht es
als eine seiner wichtigsten Aufgaben, solche Fehlinterpretationen und
Missverständnisse aufzuklären.
Günter Braun |
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