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Mittteilungsblatt Nr.4 der
Interessengemeinschaft der Chemie-Linz-Pensionisten |
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Ein Schreiben an den ehemaligen Dienstgeber vom
Verein der Pensionisten der
Salzburger Sparkasse Bank AG |
Salzburg, 30.4.2009
Sehr geehrter Herr Generaldirektor Treichl!
Als ehemalige Mitarbeiter Ihres Konzerns bzw. der Salzburger Sparkasse
wenden wir uns mit der Problematik der Pensionskassen-Pension an Sie,
weil wir Sie alle als Manager mit menschlicher Größe kennen,
was Sie nicht nur durch die Gründung der „Zweiten
Sparkasse“ unter Beweis gestellt haben. Mit großer
Verbitterung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir auch
heuer wieder bei unserer Sparkassen-Pension, aus der ohne unser Zutun
eine VBV-Pension wurde, eine schmerzhafte Kürzung hinnehmen
müssen. Bekanntlich nimmt das bei mehreren Kollegen Ausmaße
an, die die 20 %-Grenze überschreiten.
Die Enttäuschung ist vor allem deswegen so groß, weil wir
uns nicht als Opfer der Finanz-Krise oder einer falschen
Veranlagungspolitik der VBV sehen, sondern als die Leidtragenden von
absichtlichen oder unabsichtlichen Denkfehlern, die bei der Umstellung
der Sparkassen-Pensionen auf die Pensionskasse gemacht wurden.
Auch mit Hilfe des Gesetzgebers ist man bei der Berechnung der
ursprünglichen Dotationserfordernisse für die
Pensionskassenleistungen von Rechnungszinssätzen von 5,5 %
ausgegangen. Inklusive einer angenommenen Inflationsabgeltung von 2 %
p. a. wurde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Abzinsungsfaktor von 7,5
% bei Dotierung festgelegt. Leider wurden wir seinerzeit über
genaue Berechnungen im Unklaren gelassen, wobei Sie aber sicher auch
diesbezüglich für entsprechende Aufklärung sorgen
werden. Abgesehen davon ist festzustellen, dass in vollkommener
Missachtung längerfristiger Erfahrungen und entgegen den
Gepflogenheiten unseres Konzerns zu Ertragsaussagen sicherer
Veranlagungen eine viel zu hohe durchschnittliche Rendite kalkuliert
wurde, die im besten Fall durch ständig steigende Börsen
erreichbar gewesen wäre.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Fachgutachten Nr. 80
des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder vom 15.4.1992 über die
ordnungsgemäße Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach
den Vorschriften des RLG. Darin wird explizit auf die Frage des
Rechnungszinssatzes für künftige Pensionsverpflichtungen
eingegangen und wird festgehalten, dass ein Rechnungszinssatz maximal
in Höhe der Realverzinsung (d.h. Kapitalmarktzinssatz
abzüglich Inflationsrate) gewählt werden darf, der sich als
Durchschnitt eines längeren Zeitraumes ergibt. Nach den
Erfahrungen der letzten Jahrzehnte war der erzielbare Realzinssatz
ständig niedriger als 4 %. Wenn für die Ermittlung der
Pensionsrückstellung ein höherer Rechnungszinssatz angewendet
wird, ist demnach die Rückstellung niedriger als die
betriebswirtschaftlich begründete, so das zitierte Gutachten.
Nicht unerwähnt sollen auch die Aufsichtsberichte der FMA aus 2003
bzw. 2004 bleiben. U. a. heißt es dort: „Die hohen
Rechnungszinsen in den bestehenden Verträgen stellen für die
kommenden Jahre die Hauptherausforderung der Pensionskassen dar.
… Wird jetzt die optimistisch kalkulierte Rendite nicht
erreicht, so muss entweder der Arbeitgeber in die Pensionskasse
nachschießen, oder es müssen in letzter Konsequenz die
Pensionsleistungen gekürzt werden“. Nicht von ungefähr
gelten für neu abgeschlossene Verträge ab 1.1.2004 die per
Verordnung festgelegten höchstzulässigen
Rechnungszinssätze von 3,5 % und höchstzulässigen
Überschusszinssätze von 5,5 %. Würde man heute den
durchschnittlichen Realzinssatz der letzten zehn Jahre als Basis
heranziehen, müssten diese Zinssätze allerdings wesentlich
niedriger festgesetzt werden.
Mit der Überführung der Pensionsansprüche an die
Pensionskasse haben sich die Arbeitgeber also einen enormen
Nachdotierungsbedarf nach RLG für die Vergangenheit und einen
laufenden höheren Aufwand für die Zukunft erspart. Da der
Gesetzgeber, der ja eigentlich auch das RLG hätte kennen
müssen, hier vielleicht auch aus Unverstand oder im Zuge
euphorischer Stimmungslagen zum grenzenlosen Wachsen der Aktienkurse,
ähnlich wie bei der Dotation der Abfertigungen, hier einen groben
Fehler zulasten der Pensionsberechtigten gemacht hat, wäre es
unseres Erachtens die politische und moralische Verantwortung, hier
entsprechende Reparaturmaßnahmen, soweit sie technisch noch
möglich sind, zu beschließen. Gleichermaßen sollten
aber auch die Arbeitgeber so fair sein, den Vorteil, den sie aus diesen
historischen Fehler nachhaltig gehabt haben, an die betroffenen
Mitarbeiter nachträglich zumindest zum Teil weiter zu geben, auch
im Sinne der gegenseitigen Treueverpflichtungen, die das
Verhältnis zwischen Sparkassen-Mitarbeitern und ihren Sparkassen
bzw. ihrem Konzern immer ausgezeichnet hat.
Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Generaldirektor, durch Ihren
politischen Einfluss der Reformkommission zu einem Ergebnis zu
verhelfen, dass die vom Seniorenrat vorgeschlagene
Pauschalsteuerinitiative bzw. das Modell der VBV (in das wahrscheinlich
wertvolle Ideen des Dr. Dollinger eingeflossen sind) beschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die VBV-Pensionisten aus Salzburg:
Reaktionen unserer Mitgliedervereine auf die Demo vom 29.1.2009:
Mail vom 30.1.2009 von Gerhard Gruber (vom Verein der AWB und LB von Pensionskassen im Erste Bank-Konzern) aus Salzburg an Günter Braun:
Hallo Günter!
Zum gestrigen Tag: Zuerst möchte ich und unsere 30
Teilnehmer an der Demo der Pekabe für die gelungene
Veranstaltung danken und auch für die Art und Weise wie sie abgewickelt wurde.
Es war ein ausgesprochen sachliches Ansprechen der wirklichen Themen und der
Abschlussredner mit der, wie er selbst sagte, etwas emotionsgeladenen
Ansprache passte perfekt. Gratulation dafür!
Dann noch die Beiträge in Konkret und ECO – selten so gut
recherchierte Beiträge gesehen, die einerseits die eigentlichen Verursacher –
Arbeitgeber und Politiker – anprangern, die Beiträge aus dem Jahr 2002 mit Grasser und Schüssel waren geradezu genial, aber auch die
Pensionskassen mit ihrer Hilflosigkeit – Böhm und Timmel – bekamen ihr Fett
weg, aber da muß ich sagen, leider zu wenig!
Aber nochmals gesagt: herzlichen Dank und Gratulation für
diese wirklich gelungene Veranstaltung.
Inwieweit die erste Reaktion Prölls
Wirkung zeigt – Einsetzen einer Expertenkommission – weiß ich noch nicht, ich
hoffe aber sie bewegt im positiven Sinn. Warum meine gewisse Skepsis: in meiner
aktiven Zeit grassierte in der Salzburger Sparkasse ein Spruch: Wenn man nicht
mehr weiter weiß, schafft man einen Arbeitskreis.
Vielleicht mag das in diesem Fall nicht so gelten, denn
die vielen Vorschläge, die zur Zeit grassieren, müssen
von zentraler Stelle gesammelt und bewertet werden und das ist wahrscheinlich
nur ein Gremium, das ganz oben angesiedelt ist. ABER: die Entscheidungen darin
dürfen nicht wieder dem Interesse der Großen dienen und die Kleinen werden mit
einem Butterbrot abgespeist!!!!! Bitte gebt darauf acht.
Liebe Grüße
Gerhard
Verein für die
Leistungs- und Anwartschaftsberechtigten
von Pensionskassen im Erste Bank -
Konzern :
Gedanken zum Jahreswechsel
Vorstandsbezüge in astronomischen Höhen - aber
laufende Kürzung der Betriebspensions- zusagen im Zuge der
Pensionskassen
Wien (OTS) - In den Neunzigerjahren des
vorigen Jahrhunderts haben
namhafte Firmen in Österreich in großem Umfang
die Verpflichtungen
zur Zahlung einer Betriebszusatzpension für ihre
Mitarbeiter in die
Pensionskassen ausgelagert. Das ist bekanntlich eindeutig
im
Unternehmerinteresse unter Missachtung der Interessen der Betroffenen
umgesetzt worden. Dabei haben die Dienstgeber nämlich möglichst hohe
Verzinsungsvorgaben an die Pensionskassen angestrebt und die
Pensionskassen haben diese versprochen, um das Geschäft zu machen. So
haben sich die Dienstgeber Hunderttausende Euro an
Pensionszahlungsverpflichtungen erspart - allerdings ausschließlich
auf
dem Rücken der Betroffenen!
Bald nach der Jahrhundertwende mussten auch
die "blauäugigsten"
Verfechter dieser neuen Idee erkennen, dass
Rechnungszinsen von mehr
als 3,5% langfristig im Durchschnitt nicht erreicht
werden können und
daher die wohlerworbenen Pensions-rechte der betroffenen
Mitarbeiter
laufend reduziert werden müssen, von einer annähernden
Inflationsabgeltung ganz zu schweigen.
Eine Zinssatzherabsetzung
würde aber - abgesehen von den bisher
bereits angelaufenen Verlusten -
sofortige Pensionskürzungen um bis
zu rund 20% zur Folge haben. Da diese
Variante absolut inakzeptabel
ist, bleibt nur der zweite Weg: eine jährliche
Pensionskürzung in
kleinen Dosen wegen Nichterreichung der versprochenen
Rechnungszinsen. Das führt zwar in etwa 10-15 Jahren zum gleichen
Ergebnis, ist aber vielleicht etwas weniger brutal!
Der dritte und
moralisch einzig richtige Weg wäre, eine
Rechnungszinssenkung mit
entsprechenden Nachschüssen seitens der
(ehemaligen) Dienstgeber
aufkommensneutral vorzunehmen. Diese
Variante wird aber seitens der
Dienstgeber vehement abgelehnt - Moral
ist schließlich nicht gesetzlich zu
erzwingen!
Wenn man nun die Veröffentlichung der aktuellen
Vorstandsbezüge
der österreichischen staatsnahen und privaten
Großunternehmen
betrachtet, fragt man sich unwillkürlich, wieso in einem
Rechtsstaat
wie Österreich zwar alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind,
manche
aber so überproportional gleicher!
Am Beispiel Erste Bank:
Ein Konzern, der dem obersten Chef ein Jahressalär von nahezu 2
Mio.
Euro offenbar locker zahlen kann, von den Salärs der übrigen
Führungsebene
und den ao. Bezügen ganz zu schweigen, wird doch die im
Vergleich
lächerlichen paar Hunderttausend Euro
Pensionskapitalnachschuß verkraften
können - und der Imagegewinn der
"guten Nachrede" müsste das eigentlich wert
sein, oder?
Rückfragehinweis:
Günter Braun
Verein für die
Leistungs- und Anwartschaftsberechtigten