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Linz Mittteilungsblatt Nr.4 der

Interessengemeinschaft der Chemie-Linz-Pensionisten
Linz


Ein Schreiben  an den ehemaligen Dienstgeber  vom
Verein der Pensionisten der
Salzburger Sparkasse Bank AG
                                                                                                    Salzburg, 30.4.2009
Sehr geehrter Herr Generaldirektor Treichl!

Als ehemalige Mitarbeiter Ihres Konzerns bzw. der Salzburger Sparkasse wenden wir uns mit der Problematik der Pensionskassen-Pension an Sie, weil wir Sie alle als Manager mit menschlicher Größe kennen, was Sie nicht nur durch die Gründung der „Zweiten Sparkasse“ unter Beweis gestellt haben. Mit großer Verbitterung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir auch heuer wieder bei unserer Sparkassen-Pension, aus der ohne unser Zutun eine VBV-Pension wurde, eine schmerzhafte Kürzung hinnehmen müssen. Bekanntlich nimmt das bei mehreren Kollegen Ausmaße an, die die 20 %-Grenze überschreiten.

Die Enttäuschung ist vor allem deswegen so groß, weil wir uns nicht als Opfer der Finanz-Krise oder einer falschen Veranlagungspolitik der VBV sehen, sondern als die Leidtragenden von absichtlichen oder unabsichtlichen Denkfehlern, die bei der Umstellung der Sparkassen-Pensionen auf die Pensionskasse gemacht wurden.

Auch mit Hilfe des Gesetzgebers ist man bei der Berechnung der ursprünglichen Dotationserfordernisse für die Pensionskassenleistungen von Rechnungszinssätzen von 5,5 % ausgegangen. Inklusive einer angenommenen Inflationsabgeltung von 2 % p. a. wurde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Abzinsungsfaktor von 7,5 % bei Dotierung festgelegt. Leider wurden wir seinerzeit über genaue Berechnungen im Unklaren gelassen, wobei Sie aber sicher auch diesbezüglich für entsprechende Aufklärung sorgen werden. Abgesehen davon ist festzustellen, dass in vollkommener Missachtung längerfristiger Erfahrungen und entgegen den Gepflogenheiten unseres Konzerns zu Ertragsaussagen sicherer Veranlagungen eine viel zu hohe durchschnittliche Rendite kalkuliert wurde, die im besten Fall durch ständig steigende Börsen erreichbar gewesen wäre.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Fachgutachten  Nr. 80 des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 15.4.1992 über die ordnungsgemäße Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach den Vorschriften des RLG. Darin wird explizit auf die Frage des Rechnungszinssatzes für künftige Pensionsverpflichtungen eingegangen und wird festgehalten, dass ein Rechnungszinssatz maximal in Höhe der Realverzinsung (d.h. Kapitalmarktzinssatz abzüglich Inflationsrate) gewählt werden darf, der sich als Durchschnitt eines längeren Zeitraumes ergibt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte war der erzielbare Realzinssatz ständig niedriger als 4 %. Wenn für die Ermittlung der Pensionsrückstellung ein höherer Rechnungszinssatz angewendet wird, ist demnach die Rückstellung niedriger als die betriebswirtschaftlich begründete, so das zitierte Gutachten.

Nicht unerwähnt sollen auch die Aufsichtsberichte der FMA aus 2003 bzw. 2004 bleiben. U. a. heißt es dort: „Die hohen Rechnungszinsen in den bestehenden Verträgen stellen für die kommenden Jahre die Hauptherausforderung der Pensionskassen dar. … Wird jetzt die optimistisch kalkulierte Rendite nicht erreicht, so muss entweder der Arbeitgeber in die Pensionskasse nachschießen, oder es müssen in letzter Konsequenz die Pensionsleistungen gekürzt werden“. Nicht von ungefähr gelten für neu abgeschlossene Verträge ab 1.1.2004 die per Verordnung festgelegten höchstzulässigen Rechnungszinssätze von 3,5 % und höchstzulässigen Überschusszinssätze von 5,5 %. Würde man heute den durchschnittlichen Realzinssatz der letzten zehn Jahre als Basis heranziehen, müssten diese Zinssätze allerdings wesentlich niedriger festgesetzt werden.

Mit der Überführung der Pensionsansprüche an die Pensionskasse haben sich die Arbeitgeber also einen enormen Nachdotierungsbedarf nach RLG für die Vergangenheit und einen laufenden höheren Aufwand für die Zukunft erspart. Da der Gesetzgeber, der ja eigentlich auch das RLG hätte kennen müssen, hier vielleicht auch aus Unverstand oder im Zuge euphorischer Stimmungslagen zum grenzenlosen Wachsen der Aktienkurse, ähnlich wie bei der Dotation der Abfertigungen, hier einen groben Fehler zulasten der Pensionsberechtigten gemacht hat, wäre es unseres Erachtens die politische und moralische Verantwortung, hier entsprechende Reparaturmaßnahmen, soweit sie technisch noch möglich sind, zu beschließen. Gleichermaßen sollten aber auch die Arbeitgeber so fair sein, den Vorteil, den sie aus diesen historischen Fehler nachhaltig gehabt haben, an die betroffenen Mitarbeiter nachträglich zumindest zum Teil weiter zu geben, auch im Sinne der gegenseitigen Treueverpflichtungen, die das Verhältnis zwischen Sparkassen-Mitarbeitern und ihren Sparkassen bzw. ihrem Konzern immer ausgezeichnet hat.

Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Generaldirektor, durch Ihren politischen Einfluss der Reformkommission zu einem Ergebnis zu verhelfen, dass die vom Seniorenrat vorgeschlagene Pauschalsteuerinitiative bzw. das Modell der VBV (in das wahrscheinlich wertvolle Ideen des Dr. Dollinger eingeflossen sind) beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Die VBV-Pensionisten aus Salzburg:


Reaktionen unserer Mitgliedervereine auf die Demo vom 29.1.2009:

PunktMail vom 30.1.2009 von Gerhard Gruber (vom Verein der AWB und LB von Pensionskassen     im Erste Bank-Konzern) aus Salzburg an Günter Braun:

Hallo Günter!

Zum gestrigen Tag: Zuerst möchte ich und unsere 30 Teilnehmer an der Demo der Pekabe für die gelungene Veranstaltung danken und auch für die Art und Weise wie sie abgewickelt wurde. Es war ein ausgesprochen sachliches Ansprechen der wirklichen Themen und der Abschlussredner mit der, wie er selbst sagte, etwas emotionsgeladenen Ansprache passte perfekt. Gratulation dafür!

Dann noch die Beiträge in Konkret und ECO – selten so gut recherchierte Beiträge gesehen, die einerseits die eigentlichen Verursacher – Arbeitgeber und Politiker – anprangern, die Beiträge aus dem Jahr 2002 mit Grasser und Schüssel waren geradezu genial, aber auch die Pensionskassen mit ihrer Hilflosigkeit – Böhm und Timmel – bekamen ihr Fett weg, aber da muß ich sagen, leider zu wenig!

Aber nochmals gesagt: herzlichen Dank und Gratulation für diese wirklich gelungene Veranstaltung.

Inwieweit die erste Reaktion Prölls Wirkung zeigt – Einsetzen einer Expertenkommission – weiß ich noch nicht, ich hoffe aber sie bewegt im positiven Sinn. Warum meine gewisse Skepsis: in meiner aktiven Zeit grassierte in der Salzburger Sparkasse ein Spruch: Wenn man nicht mehr weiter weiß, schafft man einen Arbeitskreis.

Vielleicht mag das in diesem Fall nicht so gelten, denn die vielen Vorschläge, die zur Zeit grassieren, müssen von zentraler Stelle gesammelt und bewertet werden und das ist wahrscheinlich nur ein Gremium, das ganz oben angesiedelt ist. ABER: die Entscheidungen darin dürfen nicht wieder dem Interesse der Großen dienen und die Kleinen werden mit einem Butterbrot abgespeist!!!!! Bitte gebt darauf acht.

Liebe Grüße

Gerhard



Verein für die Leistungs- und Anwartschaftsberechtigten

von Pensionskassen im Erste Bank - Konzern :

Gedanken zum Jahreswechsel

Vorstandsbezüge in astronomischen Höhen - aber laufende Kürzung der Betriebspensions- zusagen im Zuge der Pensionskassen

Wien (OTS) - In den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts haben
namhafte Firmen in Österreich in großem Umfang die Verpflichtungen
zur Zahlung einer Betriebszusatzpension für ihre Mitarbeiter in die
Pensionskassen ausgelagert. Das ist bekanntlich eindeutig im
Unternehmerinteresse unter Missachtung der Interessen der Betroffenen
umgesetzt worden. Dabei haben die Dienstgeber nämlich möglichst hohe
Verzinsungsvorgaben an die Pensionskassen angestrebt und die
Pensionskassen haben diese versprochen, um das Geschäft zu machen. So
haben sich die Dienstgeber Hunderttausende Euro an
Pensionszahlungsverpflichtungen erspart - allerdings ausschließlich
auf dem Rücken der Betroffenen!

Bald nach der Jahrhundertwende mussten auch die "blauäugigsten"
Verfechter dieser neuen Idee erkennen, dass Rechnungszinsen von mehr
als 3,5% langfristig im Durchschnitt nicht erreicht werden können und
daher die wohlerworbenen Pensions-rechte der betroffenen Mitarbeiter
laufend reduziert werden müssen, von einer annähernden
Inflationsabgeltung ganz zu schweigen.

Eine Zinssatzherabsetzung würde aber - abgesehen von den bisher
bereits angelaufenen Verlusten - sofortige Pensionskürzungen um bis
zu rund 20% zur Folge haben. Da diese Variante absolut inakzeptabel
ist, bleibt nur der zweite Weg: eine jährliche Pensionskürzung in
kleinen Dosen wegen Nichterreichung der versprochenen
Rechnungszinsen. Das führt zwar in etwa 10-15 Jahren zum gleichen
Ergebnis, ist aber vielleicht etwas weniger brutal!

Der dritte und moralisch einzig richtige Weg wäre, eine
Rechnungszinssenkung mit entsprechenden Nachschüssen seitens der
(ehemaligen) Dienstgeber aufkommensneutral vorzunehmen. Diese
Variante wird aber seitens der Dienstgeber vehement abgelehnt - Moral
ist schließlich nicht gesetzlich zu erzwingen!

Wenn man nun die Veröffentlichung der aktuellen Vorstandsbezüge
der österreichischen staatsnahen und privaten Großunternehmen
betrachtet, fragt man sich unwillkürlich, wieso in einem Rechtsstaat
wie Österreich zwar alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, manche
aber so überproportional gleicher!

Am Beispiel Erste Bank:

Ein Konzern, der dem obersten Chef ein Jahressalär von nahezu 2
Mio. Euro offenbar locker zahlen kann, von den Salärs der übrigen
Führungsebene und den ao. Bezügen ganz zu schweigen, wird doch die im
Vergleich lächerlichen paar Hunderttausend Euro
Pensionskapitalnachschuß verkraften können - und der Imagegewinn der
"guten Nachrede" müsste das eigentlich wert sein, oder?

Rückfragehinweis:
Günter Braun
Verein für die Leistungs- und Anwartschaftsberechtigten
von Pensionskassen im Erste Bank - Konzern
Graz
Klagenfurt
Innsbruck
Linz
Salzburg
Bregenz
Eisenstadt
Wien
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