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Warum sollen Sie Mitglied werden?

Punkt
Fakten, die Sie betreffen:
Sie sind Betroffener oder bereits Geschädigter einer österreichischen Pensionskasse?

Sie waren in den letzten Jahren von Kürzungen Ihrer Firmenpension betroffen?  

Sie und/oder Ihr Arbeitgeber zahlen laufend in eine Pensionskasse ein?   
Wissen Sie wie sich Ihr Deckungskapital jährlich entwickelt hat?   Wissen Sie wie hoch es sein wird respektive zum Zeitpunkt Ihres Pensionsantrittes sein müsste, um die zugesagte Pension zu erhalten?   
Wissen Sie, dass der Einzelne, infolge der Übertragung seiner Ansprüche an eine Pensionskasse, keine Verfügungsmöglichkeit über sein Eigentum hat?

Punkt Fakten, die Sie wissen sollten:

Die meisten österreichischen Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren lediglich Erträge erwirtschaftet, welche weit unter den Erwartungen und unter der für die Auszahlung der zugesagten Pensionen erforderlichen Höhe lagen. 

Sie haben den von ihnen vertraglich festgelegten rechnungsmäßigen Überschuss von 7 bis 7,5% bei weitem ver- fehlt, aber selbst die Rechnungszinssätze von 5 bis 6,5%, die für eine wenigstens gleichbleibende Pension erforderlich sind, im Durchschnitt der Jahre seit 1998 zum Großteil nicht erreicht.  Es fehlen Beträge in Millionenhöhe, um Ihre Pension in der ursprünglich zugesicherten Höhe auszahlen zu können.

Und auch für die kommenden Jahre prognostizieren die Pensionskassen  Erträge von lediglich um die 5%, ihre Zusagen von 7-7,5%, die Voraussetzung zur Einhaltung der errechneten Pensionen, sind vergessen. 

Die Pensionskassen dürfen ihr Eigenkapital aus den Erträgen des Deckungskapitals der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten um 3% aufstocken. Die jährliche Belastung zugunsten der Bildung der jüngst gesetzlich geänderten, nun fast wertlosen Mindestertragsrücklage beträgt 0,6% pro Jahr, inkl. KöSt, es sei denn, man hat Sie über die "Opting Out" Möglichkeit rechtzeitig und umfassend informiert und Sie haben sich entsprechend entschieden.

Für den Aufbau einer Schwankungsrückstellung von bis zu 25% kommt es zu einer Belastung von zusätzlich 1% bis 2% pro Jahr, Ihre Pension wird im gleichen Umfang kleiner.


Neue Sterbetafeln werden Ihre Pensionen weiter kürzen, es muss allein dafür von einer schlussendlichen Auswirkung in Höhe von rund 10% auf die Pensionshöhe ausgegangen werden.

Punkt Fakten, die Sie berücksichtigen sollten:

So und nicht anders sieht die viel gepriesene, in ihrem Grundsatz natürlich dringend erforderliche 2. Säule der Altersversorgung aus!
 
Wenn auch SIE der Meinung sind, dass Änderungen des Pensionskassengesetzes dringend erforderlich sind, dann schließen Sie sich doch den Bemühungen des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten, durch einen Beitritt zum  pe|ka|be an!
 

Weitere Informationen:

Arten der Mitgliedschaft

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