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Auszüge aus der NR-Debatte vom 17. Mai 1990, in der das Pensionskassengesetz beschlossen wurde:

Quelle: Stenographisches Protokoll der 143. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, XVII. Gesetzgebungsperiode

 

 Dr. Josef Taus (ÖVP): "In bin … der Überzeugung, dass es eine ganze Reihe von Verbesserungen wird geben müssen, dass es Novellen dazu wird geben müssen. Ich habe seinerzeit bei der Steuerreform einmal gesagt, mindestens zwei werden notwendig sein, um manches, was man übersehen hat, zu korrigieren. Ich würde das hier etwa ähnlich sehen. Hoffentlich ist es nicht der Fall, aber ausschließen kann man das in einer solchen, grundsätzlich neuen Materie nicht." (Seite 16585)

"Wir haben Kontrollen eingeführt. … es gibt eine ständige Aufsicht des Finanzministeriums… Wir haben Veranlagungsbestimmungen eingeführt, die versuchen, ein hohes Maß an Sicherheit auch mit einem gewissen Maß an Veranlagungschancen zu kombinieren" (Seite 16586)

 

 Dr. Ewald Novotny (SPÖ): "Man muss davon ausgehen, daß Pensionszusagen grundsätzlich ein Teil der Lohnsumme sind, denn es sind ja Arbeitnehmergelder um die es hier letztlich geht…" (Seite 16589)

 

Dr. Johannes Ditz (ÖVP): "Ich glaube, dass es … gelungen ist, einen optimalen Kompromiß zu finden zwischen Ertrags- und Sicherheitsdenken. Und ich glaube, … daß vor allem mit diesem Gesetz die Seriosität und die Professionalität dieser Pensionskassen gesichert sind." (Seite 16598)

 

Eleonore Hostasch (SPÖ):"[Es wäre…] sicherlich zu prüfen, ob nicht eine private Vorsorge oder eine freiwillige Höherversicherung im Rahmen des ASVG die bessere Variante wäre, denn auch die freiwillige Höherversicherung ist eine sehr attraktive Ergänzung der Pensionsvorsorge… Im Gegensatz zu den Pensionskassen gibt es überhaupt keinen Verfall von Anwartschaften, darüber hinaus sind die Leistungen gesetzlich verankert und durch den Bundesbeitrag gedeckt und garantiert." (Seite 16607)

 

Ingrid Korosec (ÖVP): "Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden zeigen, ob diese Gesetze den Anforderungen der Praxis gerecht werden… Es wird Aufgabe von uns allen sein, nach der heutigen Beschlußfassung durch umfangreiche und detaillierte Information die notwendige Aufklärungsarbeit über diese Gesetze zu leisten."

 

Dr. Johann Bauer (SPÖ):  "… es erscheint mir sehr wichtig, die gesamte Veranlagungspolitik in Form einer sehr straffen Aufsichtsratsführung und Aufsichtspflicht von seiten des Bundesministeriums wahrzunehmen… man muß sich dessen bewußt sein, das hier ein anderes Veranlagungsrisiko vorliegt als bei staatlich garantierten Pensionen. (Seite 16611)

[Der Unterschied zwischen ASVG-Pensionen und den Pensionskassenpensionen] "…ergibt sich auch … schon aus dem Finanzierungssystem. Während das eine ein Umlageverfahren ist, ist das andere auf dem Prinzip der Kapitaldeckung aufbauend, das bedeutet, daß selbstverständlich auch ganz andere Risken und Zusagen bestehen, nämlich keine staatlich garantierten, sondern eben Zusagen von Einrichtungen, zu denen man sich bekennt und von denen man sich erhofft, daß sie ihre Veranlagungspolitik so gestalten, daß sie ihrer Verpflichtung nachkommen können." (Seite 16611)

...

"Was mir besonders wichtig … erscheint, ist aber, dass hier der Gesetzgeber -- und das finde ich sehr wichtig -- eine Mindestverzinsung verlangt, nämlich von zwei Prozent. Das ist sozusagen ein Mittel, daß die Pensionskassen … sehr wohl diese Mindestverpflichtung haben, eine Verzinsung darzustellen, und wenn diese nicht gelingt, sie aus den Eigenmitteln zu finanzieren." (Seite 16611)

 

Diplom-Volkswirt Dr. Josef Lackner (ÖVP): "Das Pensionskassengesetz sieht vor, daß aus der Veranlagung eine jährliche Mindestverzinsung im Durchschnitt der letzten fünf Jahre von zumindest der Hälfte der Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen abzüglich 0,75 Prozentpunkte erreicht werden muß." (Seite 16616f.)

" Ein derartiges Ergebnis dürfte wohl immer erreicht werden und führt sicherlich nicht zu einer Überforderung der Manager von Pensionskassen, denke ich." (Seite 16617)

"Mit diesen beiden Gesetzen [PKG und Betriebspensionsgesetz, Anm. d. Autors] kann das damit angestrebte Ziel, Arbeitnehmern für das Pensionsalter möglichst die Chance einzuräumen, mit etwa 80 Prozent ihres letzten Bezuges und damit ohne wesentlichen Einkommensverlust in Pension gehen zu können, erreicht werden." (Seite 16617)

 

Franz Stocker (ÖVP): "Die mit [PKG und BPG, Anm. d. Autors] … verbundenen Erwartungen der Arbeitnehmer sind erfüllt, wenn tatsächlich … durch eine zusätzliche Betriebspension der materielle Standard im Alter gesichert wird." (Seite 16619)

 

 

 


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