|
Auszüge aus
der NR-Debatte vom 17. Mai 1990, in der das Pensionskassengesetz beschlossen
wurde:
Quelle:
Stenographisches Protokoll der 143. Sitzung des Nationalrates der Republik
Österreich, XVII. Gesetzgebungsperiode
Dr. Josef Taus (ÖVP): "In bin … der Überzeugung, dass es eine ganze Reihe von
Verbesserungen wird geben müssen, dass es Novellen dazu wird geben müssen. Ich
habe seinerzeit bei der Steuerreform einmal gesagt, mindestens zwei werden
notwendig sein, um manches, was man übersehen hat, zu korrigieren. Ich würde
das hier etwa ähnlich sehen. Hoffentlich ist es nicht der Fall, aber
ausschließen kann man das in einer solchen, grundsätzlich neuen Materie
nicht." (Seite 16585)
…
"Wir
haben Kontrollen eingeführt. … es gibt eine ständige Aufsicht des
Finanzministeriums… Wir haben Veranlagungsbestimmungen eingeführt, die
versuchen, ein hohes Maß an Sicherheit auch mit einem gewissen Maß an
Veranlagungschancen zu kombinieren" (Seite 16586)
Dr. Ewald Novotny (SPÖ): "Man
muss davon ausgehen, daß Pensionszusagen grundsätzlich ein Teil der Lohnsumme
sind, denn es sind ja Arbeitnehmergelder um die es hier letztlich
geht…" (Seite 16589)
Dr. Johannes
Ditz (ÖVP): "Ich glaube, dass es … gelungen ist, einen
optimalen Kompromiß zu finden zwischen Ertrags- und Sicherheitsdenken. Und ich
glaube, … daß vor allem mit diesem Gesetz die Seriosität und die
Professionalität dieser Pensionskassen gesichert sind." (Seite 16598)
Eleonore
Hostasch (SPÖ):"[Es wäre…] sicherlich zu prüfen, ob nicht
eine private Vorsorge oder eine freiwillige Höherversicherung im Rahmen des
ASVG die bessere Variante wäre, denn auch die freiwillige Höherversicherung ist
eine sehr attraktive Ergänzung der Pensionsvorsorge… Im Gegensatz zu den
Pensionskassen gibt es überhaupt keinen Verfall von Anwartschaften, darüber
hinaus sind die Leistungen gesetzlich verankert und durch den Bundesbeitrag
gedeckt und garantiert." (Seite 16607)
Ingrid Korosec
(ÖVP): "Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden
zeigen, ob diese Gesetze den Anforderungen der Praxis gerecht werden… Es wird
Aufgabe von uns allen sein, nach der heutigen Beschlußfassung durch
umfangreiche und detaillierte Information die notwendige Aufklärungsarbeit über
diese Gesetze zu leisten."
Dr. Johann
Bauer (SPÖ): "… es erscheint mir
sehr wichtig, die gesamte Veranlagungspolitik in Form einer sehr straffen
Aufsichtsratsführung und Aufsichtspflicht von seiten des Bundesministeriums
wahrzunehmen… man muß sich dessen bewußt sein, das hier ein anderes
Veranlagungsrisiko vorliegt als bei staatlich garantierten Pensionen. (Seite
16611)
…
[Der
Unterschied zwischen ASVG-Pensionen und den Pensionskassenpensionen]
"…ergibt sich auch … schon aus dem Finanzierungssystem. Während das eine
ein Umlageverfahren ist, ist das andere auf dem Prinzip der Kapitaldeckung
aufbauend, das bedeutet, daß selbstverständlich auch ganz andere Risken und
Zusagen bestehen, nämlich keine staatlich garantierten, sondern eben Zusagen
von Einrichtungen, zu denen man sich bekennt und von denen man sich erhofft,
daß sie ihre Veranlagungspolitik so gestalten, daß sie ihrer Verpflichtung
nachkommen können." (Seite 16611)
...
"Was mir
besonders wichtig … erscheint, ist aber, dass hier der Gesetzgeber -- und das
finde ich sehr wichtig -- eine Mindestverzinsung verlangt, nämlich von zwei
Prozent. Das ist sozusagen ein Mittel, daß die Pensionskassen … sehr wohl diese
Mindestverpflichtung haben, eine Verzinsung darzustellen, und wenn diese nicht
gelingt, sie aus den Eigenmitteln zu finanzieren." (Seite 16611)
Diplom-Volkswirt
Dr. Josef Lackner (ÖVP): "Das
Pensionskassengesetz sieht vor, daß aus der Veranlagung eine jährliche Mindestverzinsung im
Durchschnitt der letzten fünf Jahre von zumindest der Hälfte der
Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen abzüglich 0,75 Prozentpunkte erreicht
werden muß." (Seite 16616f.)
…
" Ein derartiges
Ergebnis dürfte wohl immer erreicht werden und führt sicherlich nicht zu einer
Überforderung der Manager von Pensionskassen, denke ich." (Seite
16617)
…
"Mit
diesen beiden Gesetzen [PKG und Betriebspensionsgesetz, Anm. d. Autors]
kann das damit angestrebte Ziel, Arbeitnehmern für das Pensionsalter möglichst
die Chance einzuräumen, mit etwa 80 Prozent ihres letzten Bezuges und damit
ohne wesentlichen Einkommensverlust in Pension gehen zu können, erreicht
werden." (Seite 16617)
Franz Stocker
(ÖVP): "Die mit [PKG und BPG, Anm. d. Autors]
… verbundenen Erwartungen der Arbeitnehmer sind erfüllt, wenn tatsächlich …
durch eine zusätzliche Betriebspension der materielle Standard im Alter gesichert
wird." (Seite 16619)
|