Im Geschäftsplan einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) festgelegter fiktiver Zinssatz, der vertraglich so bestimmt wurde, dass er im Durchschnitt dem längerfristig zu erwartenden Nettoergebnis der VRG entsprechen sollte. Dieser Wert wird als „Soll-Wert“ für die Verteilung des Ergebnisses der VRG auf die (->) Deckungsrückstellung und die (->) Schwankungsrückstellung verwendet.
Die Abzinsung der Deckungsrückstellung anlässlich einer Kapitalübertragung an die Pensionskasse erfolgt mit dem rechnungsmäßigen Überschuss. Der Wert hat somit hohe Bedeutung für die (künftige) Pensionsleistung.