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Ist die neue Ombudsstelle tatsächlich unabhängig?

17. Dezember 2020

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Ob die neue Ombudsstelle in der Praxis die von der Wirtschaftskammer angekündigten effektiven Lösungsvorschläge erarbeiten kann, bleibt abzuwarten

Seit Kurzem bieten die österreichischen Pensionskassen als zusätzliche Einrichtung auch eine Ombudsstelle an. Diese soll die Beschwerden von Pensionskassenberechtigten prüfen.
Die Ankündigung dieser neuen Serviceeinrichtung wirft allerdings Fragen auf:
so meint die Wirtschaftskammer in ihrer Presseaussendung, dass „… vor allem Leistungsberechtigte mit alten Sonderverträgen eine unabhängige Anlaufstelle erhalten“.
Was mit „alten Sonderverträgen“ konkret gemeint ist, wird leider nicht näher ausgeführt. Sind damit die Verträge jener Berechtigten gemeint sein, die seit Jahren aufgrund eines überhöhten Rechnungszinses von Pensionskürzungen betroffen sind? Tatsache ist, dass es keine „Sonderverträge“ gibt. Vielmehr wurden von den Pensionskassen Verträge mit vollkommen unrealistischen Ertragsprognosen für hunderttausende Berechtigte abgeschlossen. Völlig außer Acht gelassen wird die Tatsache, dass diese Verträge erst in einigen Jahrzehnten auslaufen.


PEKABE, der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten sieht jedenfalls die Einrichtung der Ombudsstelle durch den Fachverband der Pensionskassen im Alleingang und ohne Abstimmung mit den Sozialpartnern (AK, ÖGB, Seniorenrat) kritisch.


Inwieweit somit eine in den Fachverband eingebundene und von diesem finanzierte Ombudsstelle unabhängig agieren wird, bleibt jedenfalls abzuwarten. Durch eine Nominierung eines Ombudsmanns aus dem Kreis der Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten, also von der anderen Seite, hätte man jedenfalls die Chance gehabt ein neutrales Gegengewicht zu den übermächtigen Pensionskassen zu schaffen.


Peter Weller, der Vorsitzende von PEKABE, dazu: „Wir sehen der Arbeit der Ombudsstelle mit großem Interesse entgegen und werden die Leistung an den erzielten Ergebnissen messen. Unsere Bedenken richten sich nicht gegen den Leiter der Ombudsstelle, der sicherlich entsprechende Erfahrungen mitbringt, sondern die Art und Weise der Umsetzung. Wir werden daher genau beobachten, ob in den behandelten Fällen im Interesse der Pensionskassenberechtigten agiert wird.“


Zur APA-Aussendung von PEKABE

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