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Arbeitstisch

DAS SYSTEM DER PENSIONSKASSEN

Es handelt sich hier um die oft zitierte kapitalmarktgedeckte 2.Säule der betrieblichen Altersvorsorge in Ergänzung zum umlagegedeckten staatlichen ASVG System.

Für die 2. Säule bestehen zwei unterschiedliche Ausgangssituationen:
 

  1. Die Auslagerung von bereits bestehenden Pensionsverpflichtungen von Unternehmungen/Institutionen in Pensionskassen ausschließlich aus wirtschaftlichen Überlegungen. 
     

  2. Die Ansparung eines Teils der Lohnsumme zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter durch Abschluss eines Pensionskassenvertrags.
     

Im derzeit geltenden österreichischen Pensionskassensystem wurde der grundsätzlich positive Vorsorgeansatz leider durch Lobbyismus und Gewinnstreben auch namhafter Unternehmen und unter Duldung durch Politik und Aufsichtsinstanzen in eine einseitig falsche Richtung gelenkt. Es wurden alle (z.B. Kapitalmarkt-) Risiken allein auf die Berechtigten (und damit deren Pensionsansprüchen) überwälzt, was in Europa nach unserem Wissenstand in der Form einzigartig ist.

Entstehung und Entwicklung des Systems

 

Die ursprünglich vor allem in größeren Unternehmen / Institutionen in Betriebsordnungen verankerte Mitarbeiter-Altersvorsorge hat überwiegend dem Pensionssystem der Bundesbeamten entsprochen (Pensionshöhe bis zu 80 % des letzten Aktivbezugs/meist ohne Berücksichtigung von Überstunden und Boni). Dies inflationsangepasst durch die jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen.

Das führte für die betroffenen Dienstnehmer zu entsprechend niedrigeren Aktivbezügen als bei vergleichbaren Dienstverhältnissen ohne inkludierter Altersversorgung, dafür aber sollten sie „Rechtssicherheit“ einer kalkulierbaren Altersversorgung über die reinen ASVG-Ansprüche hinaus erhalten.

Für die Arbeitgeber wurde dies sukzessive zu einem erheblichen Kostenfaktor. Auch wurden in einigen Firmen die dafür einbehaltenen Gehaltsabschläge nicht in voller Höhe rückgestellt. Strengere internationale Bilanzierungsregeln in den Neunziger-Jahren brachten die Unternehmen in diesem Zusammenhang unter Zugzwang, allen voran Unternehmen der verstaatlichten Industrie. Es kam daher zu einer Anlaßgesetzgebung: der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen in neu zu gründende Pensionskassen. Den gesetzlichen Rahmen schufen das Betriebspensionsgesetz und das Pensionskassengesetz, beide aus 1990. Letzteres wurde inzwischen mehrfach – für die Betroffenen in Summe verschlechternd – novelliert.

Das Umfeld war für die Unternehmen damals günstig: die Anleihezinsen waren hoch, der Aktienmarkt boomte. Gutachter bestätigten die Angemessenheit der Ertragserwartungen, indem sie die Marktsituation eines außergewöhnlichen Jahrzehnts als Maßgröße für alle Zukunft heranzogen.

Die Dienstgeber

ergriffen ihre Chance und entledigten sich ihrer Verpflichtung durch Übertragung des Pensions-Deckungskapitals und unter Ansatz zu hoher künftiger Ertragserwartungen (aufgrund des Abzinsungsfaktors kam es zu einer überhöhten Reduktion des Übertragungskapitals) an Pensionskassen.
Die Pensionskassen übernahmen so für die Altersversorgung eine Verantwortung, die sie auf Dauer nicht tragen konnten.

Die Politik

sanierte die „in Not geratenen“ Unternehmen (ÖVP aus Wirtschaftskammer-Lobbyismus, SPÖ wg.Verstaatlichten-Desaster) und es wurde das in Europa einseitigste und damit schlechteste Pensionskassengesetz beschlossen. Die Dienstnehmer-Vertretungen AK und ÖGB schwiegen oder opponierten zumindest nicht gegen diese stille Arbeitnehmer Enteignung, aus welchen Gründen immer.

In der Folge wurden Mitarbeiter in der Privatwirtschaft unter Zeitdruck und Lobbyismus in das neue System transferiert, ohne Berücksichtigung des jeweiligen Alters und ohne entsprechende Absicherungen, wie international üblich (z. B. durch substanzielle Schwankungsrückstellungen).

Die verlockende Aussicht, so längerfristig das ASVG-System zu entlasten sowie die Lobby der Pensionskassen (Wirtschaftskammer) führten zu einem Gesetz, das die Eigenkapitaldeckung der Pensionskassen wesentlich zu niedrig ansetzte.

Zulasten der PK-Berechtigten wurde eine völlig wirkungslose   „Mindestertragsgarantie“ vorgesehen, für deren Einhaltung jedoch keine Haftung vorgesehen war. Die Börsendesasterjahre im letzten Jahrzehnt brachten die Pensionskassen relativ bald in Schwierigkeiten, was zu den Gesetzesnovellen 2003 und 2005 führte. Initiiert von der Pensionskassenlobby und den Aktionären (oftmals ident mit den Dienstgebern) kam es zu einer nachträglichen Abschaffung der „Mindestertragsgarantie“ und stattdessen zu einer optionalen Wahlmöglichkeit einer weitgehend wirkungslosen neuen „Scheingarantie“. Diese haben die Berechtigten jedoch selbst zu finanzieren. Die ursprünglich zu hohen Rechnungszinsen wurden für Neuverträge ab 2004 sukzessive herabgesetzt – die notwendige Sanierung von Altverträgen überging man stillschweigend.

Verluste

 

So hat ein beachtlicher Teil der gegenwärtigen Pensionisten und Anwartschaftsberechtigten bereits bis zur Hälfte ihrer Pensionsansprüche bzw. des erforderlichen Deckungskapitals eingebüßt und dieses Handicap bleibt für die  Zukunft bestehen.

 

pekabe

Vor diesem Szenario haben sich Interessengruppen der Betroffenen aus einigen Firmen 2005 zusammengeschlossen und pekabe – den Interessenverband der Pensionskassenberechtigten gegründet. Diese Vereinigung umfasst dzt. 18 Mitgliedsvereine, vertritt inhaltlich jedoch die Interessen aller Pensionskassenberechtigten.

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