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WISSENSWERTES

Habe ich Pensionskassenanspruch?

Habe ich Pensionskassenanspruch?

Eine ergänzende Pensionsvorsorge können Arbeitgeber (Unternehmen, Gemeinden, Freiberufler, Vereine etc.) für ihre Mitarbeiter unter Verwendung eines Lohnsummenteils ansparen.

Auf Gehaltsabrechnungen bzw. Kontoauszügen scheinen diese Beiträge auf.

Diese Leistung des Arbeitgebers kann auch via Personalabteilung, Betriebsrat und die zuständige Pensionskasse erfragt werden.

Wie funktioniert das Pensionskassenmodell?

Die Vorsorge wird über vertraglich festgelegte, laufende Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse aufgebaut. Die Mitarbeiter können diese Vorsorge mit steuerlich begünstigten bzw. prämiengeförderten Eigenbeiträgen ergänzen.
Geht der Mitarbeiter in Pension, so erhält er von der Pensionskasse aus dem bis dahin angesammelten Kapital eine lebenslange Pension. Im Todesfall erfolgt meist auch an die Hinterbliebenen (Witwe/Witwer) eine (reduzierte) Pensionszahlung. 

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Bei einem beitragsorientierten Modell ist die Pensionshöhe vom Veranlagungsergebnis abhängig. So kommt es zu Kürzungen, Erhöhungen oder die Pension bleibt gleich hoch. 

Bei einem leistungsorientierten Modell werden die Höhe der künftigen Pensionsleistung sowie eventuelle weitere Pensionserhöhungen im Vorhinein vereinbart. Eine Pensionskürzung ist nahezu ausgeschlossen.

Die Entscheidung über das Modell trifft der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat.

 

Liste der Pensionskassen

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Weitere Informationen über das österreichische Pensionskassensystem finden Sie hier.

Wie funktioniert das Pensionskassenmodell?
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