Willkommen bei PEKABE
Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Änderungen des Pensionskassengesetzes dringend erforderlich sind, dann sind Sie hier richtig! Wir unterstützen, beraten und informieren Sie.
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Wir vertreten als einzige europäische Konsumentenorganisation Ihre Interessen gegenüber Politik, Arbeitgeber, Interessenvertretungen und Pensionskassen.
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Schutzverband der
Pensionskassenberechtigten
Informiert. Berät. Unabhängig.
WISSENSWERTES
Die wichtigsten Informationen zum Thema Pensionskassen
Habe ich Pensionskassenanspruch?
Eine ergänzende Pensionsvorsorge können Arbeitgeber (Unternehmen, Gemeinden, Freiberufler, Vereine etc.) für ihre Mitarbeiter unter Verwendung eines Lohnsummenteils ansparen.
Auf Gehaltsabrechnungen bzw. Kontoauszügen scheinen diese Beiträge auf.
Diese Leistung des Arbeitgebers kann auch via Personalabteilung, Betriebsrat und die zuständige Pensionskasse erfragt werden.
Wie funktioniert das Pensionskassenmodell?
Die Vorsorge wird über vertraglich festgelegte, laufende Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse aufgebaut. Die Mitarbeiter können diese Vorsorge mit steuerlich begünstigten bzw. prämiengeförderten Eigenbeiträgen ergänzen.
Geht der Mitarbeiter in Pension, so erhält er von der Pensionskasse aus dem bis dahin angesammelten Kapital eine lebenslange Pension. Im Todesfall erfolgt meist auch an die Hinterbliebenen (Witwe/Witwer) eine (reduzierte) Pensionszahlung.
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Bei einem beitragsorientierten Modell ist die Pensionshöhe vom Veranlagungsergebnis abhängig. So kommt es zu Kürzungen, Erhöhungen oder die Pension bleibt gleich hoch.
Bei einem leistungsorientierten Modell werden die Höhe der künftigen Pensionsleistung sowie eventuelle weitere Pensionserhöhungen im Vorhinein vereinbart. Eine Pensionskürzung ist nahezu ausgeschlossen.
Die Entscheidung über das Modell trifft der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat.
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Weitere Informationen über das österreichische Pensionskassensystem finden Sie hier.