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Pensionskassen: Erträge 2023 unter dem Kapitalmarkt, signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen

15. Jänner 2024

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Trotz positiver Performance können Pensionskürzungen nicht ausgeschlossen werden. Eine Analyse der Veranlagungen durch die Finanzmarktaufsicht wäre im Interesse der Berechtigten.

Die österreichischen Pensionskassen haben das Jahr 2023 mit einer Performance von 6,42 Prozent abgeschlossen. Dieses Ergebnis mag zwar auf den ersten Blick positiv sein, kann aber im Vergleich zu den auf den Kapitalmärkten erzielten Renditen nicht überzeugen.


Ertragschancen wurden unzureichend genutzt

Im Jahresverlauf erzielte der Dow-Jones ein Plus von 14 Prozent, der DAX konnte um 20 Prozent zulegen und der Nikkei-Index schaffte sogar einen Wertzuwachs von 28 Prozent. Dieses außergewöhnlich gute Börsenjahr konnten die Pensionskassen nur bedingt nutzen, die Verluste des Jahres 2022 von rund zehn Prozent wurden jedenfalls nicht aufgeholt. Durch die große Bandbreite bei den Ergebnissen der einzelnen Pensionskassen kommt es da und dort zu Pensionserhöhungen aber mitunter auch zu Pensionskürzungen, wenn eben die Performance geringer als der Rechnungszins ausfällt. Bei vielen Leistungsberechtigten haben sich daher die Pensionskürzungen im Laufe der Jahre auf bis zu 60 Prozent der ursprünglichen Pension summiert. Der Langfristvergleich des Vorsorgeverbandes lenkt nur von den eigentlichen Problemen ab und ist wenig hilfreich.


Signifikante Performanceunterschiede und zweifelhafte Auszeichnungen

Ein genauer Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Pensionskassen lohnt sich, da es auch im Vorjahr zu signifikanten Ertragsunterschieden von über drei Prozent gekommen ist.
Auch der Mehrjahresvergleich zeigt signifikante Abweichungen auf, die sich in den letzten drei Jahren auf bis zu zehn Prozent summieren. Offenbar gelingt es durch Best Practice und diversifizierte Veranlagung bessere Ergebnisse zu erzielen.
Eine Überprüfung der Veranlagungspolitik durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), ob die Geschäfte im Interesse der Berechtigten geführt werden und ausreichend Bedacht auf Rentabilität und Streuung der Vermögenswerte Bedacht genommen wird, könnte hier die notwendige Klarheit bringen.
Die von Fachzeitschriften durchgeführten Branchenrankings und die vergebenen Auszeichnungen an Pensionskassen sind jedenfalls nicht nachvollziehbar, haben für die Berechtigten keinerlei Aussagekraft und stehen auch im Widerspruch zu den erzielten Ergebnissen.


Peter Weller, Obmann von PEKABE: „Solange es zu Pensionskürzungen kommt, ist die zweite Säule keine stabile Ergänzung des Pensionssystems. Eine objektive Analyse der Ertragsunterschiede der einzelnen Pensionskassen durch die Aufsicht ist sicherlich notwendig, hier könnte die FMA mit Effektivität bei den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten punkten.“


Die Aufgaben der FMA sind im Pensionskassengesetz eindeutig geregelt, demnach hat die Aufsicht gemäß § 33, Abs. 2

....  die Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu überwachen. Dabei hat sie auf das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen, die Stabilität und Solidität der Pensionskassen und die Interessen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten Bedacht zu nehmen.


LINK zur Graphik Performancevergleich zwischen Pensionskassen, DAX und NIKKEI 

Die Aussendungen via APA: PEKABE und Fachverband

Link zum Pensionskassengesetz

Link zur Homepage der FMA

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