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Regierung kündigt strukturelle Reformschritte bei den Pensionskassen an

18. Dezember 2025

Durch die von der Regierung angestoßenen Änderungen bei der zweiten Säule werden auch langjährige Forderungen von PEKABE umgesetzt

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind durchaus positiv zu bewerten, die konkrete Ausformung der vorgeschlagenen Änderungen im Pensionskassengesetz bleibt natürlich abzuwarten.


Die wesentlichen strukturellen Punkte sind:


  • Härtefallregelung für definierte außergewöhnlichen Lebenslagen, wie zum Beispiel schwerere Krankheit oder Elementarschäden.

  • Die Prüfung allfälliger Herausnahmemöglichkeiten bei Pensionsantritt.

  • „Lebenszyklusmodelle in der Veranlagung“: Es soll die Möglichkeit geben, mit höherem Aktienanteil in jungen Jahren und sukzessiver Reduktion des Risikos mit zunehmendem Alter zu veranlagen.

  • Wahlmöglichkeiten zwischen Veranlagungsstilen werden zudem auch für Leistungsberechtigte, also Pensionisten, eröffnet (Lebensphasenmodell).

  • Verbesserungen bei der Transparenz, Prüfung der Verwaltungskosten und internationale Performance-Benchmarks. Hier sollen internationale Vergleichskennzahlen dazu beitragen, die Performance der Pensionskassen zu verbessern.

  • Verbesserung der Datenlage: die bisherige Datenlage zu Höhe, Verteilung und Verbreitung der zweiten Säule soll „deutlich verbessert werden“. Damit kann die Entwicklung der BAV „laufend treffsicher evaluiert werden.


Alle Details finden Sie im Dokument des Bundeskanzleramts


Presseaussendeung PEKABE vom 19.12.2025

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